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Corona-Klage Bayern: Neue Stellungnahme der Staatsregierung und Hinweis für Bußgeldempfänger

Archivmeldung vom 07.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Corona-Klage Bayern: Neue Stellungnahme der Staatsregierung
Corona-Klage Bayern: Neue Stellungnahme der Staatsregierung

Bild: Impfkritik.de / vgh.bayern.de / Eigenes Werk

"Nach dem neuesten Eilantrag im Zusammenhang mit unserer Popularklage gegen die bayerische Corona-Verordnung hat uns heute eine 15-seitige Stellungnahme der Staatsregierung erreicht. Fazit: Die Entfremdung Söders und Genossen vom Grundgesetz ist erschreckend." Dies schreibt der Impfexperte und Medizinjournalist Hans U. P. Tolzin auf Impfkritik.de

Tolzin weiter: "Hier ein paar Zitate aus dieser Stellungnahme:

  1. Der Eilantrag sei "vollumfänglich unbegründet"

  2. An einen Antrag auf einstweilige Anordnung im Popularklageverfahren sei "aufgrund der weitreichenden Folgen ein strenger Maßstab anzulegen."

  3. "Beim Erlassen einer einstweiligen Anordnung ist vornehmlich bei einem in der Hauptsache anhängigen Popularklageverfahren größte Zurückhaltung geboten. Auf Aussetzung des Normvollzugs kann nur unter äußersten Voraussetzungen entschieden werden."

  4. Seit der vorherigen Stellungnahme der Staatsregierung habe "sich jedoch die infektiologische Situation in Bayern und der Bundesrepublik Deutschland verschlechtert (...)" Diesbezüglich wird auf die RKI-Stellungnahmen verwiesen (rki.de)

  5. Die Fortdauer der Regelungen sei zur "Vermeidung einer erneuten pandemischen Welle und weiteren Erhöhungen der Infektionszahlen (...) zum Schutz von Leben und Gesundheit sowie zur Gewährleistung des Gesundheitssystems geeignet, erforderlich und auch verhältnismäßig im engeren Sinne."

Dies sind nur ein paar Auszüge. Die Stellungnahme hat insgesamt 15 Seiten Umfang und ist eine einzige Rechtfertigung. Während nach Ansicht der Staatsregierung bei der Entscheidung über einen Eilantrag gegen grundrechtseinschränkende Verordnungen äußerste Sorgfalt und Zurückhaltung angebracht ist, so scheint dies bei der Verabschiedung dieser fragwürdiger Verordnungen offenbar nicht nötig zu sein. Herr Söder und seine Gefolgsleute messen also mit zweierlei Maß.

Diese Stellungnahme bekräftigt meinen Eindruck, dass die Bayerische Staatsregierung unter Ministerpräsident Söder auch in Zukunft ihre Pandemie-Panik-Ideologie fortsetzen will. Da man offenbar jegliches verfassungsmäßige Maß verloren hat, halte ich sogar weitere Verschärfungen für möglich. Da in Bayern keine zeitnahen Neuwahlen anstehen, ist vermutlich zur Zeit nur ein wachsender gewaltfreier Druck von der Straße in der Lage, die Stimmungslage der opportunistischen Landtagsabgeordneten und Richter ins Schwanken zu bringen.

Da jedoch die Maßnahmen gerade die Versammlungsfreiheit bedrohen, muss dieser friedliche Druck jetzt möglichst schnell ein Ausmaß erreichen, das nicht mehr gestoppt werden kann. Gelingt uns dies nicht, droht uns eine völlig neue Art von Faschismus. Neben dem Druck von der Straße müssen wir auch den juristischen Druck aufrecht erhalten. Irgendwann (hoffentlich) noch in diesem Jahr werden die deutschen Gerichte im Hauptsacheverfahren eine Entscheidung treffen müssen.

Möglicherweise ist es die Strategie Söders und der Richter, die außerparlamentarische Opposition durch ständig neue Verordnungen und ein ständiges Hinauszögern von echten Entscheidungen auszubluten. Wenn es nach mir geht wird dies nicht gelingen. Bitte unterstützen Sie unsere juristischen Aktivitäten deshalb mit einer Spende.

Wichtiger Hinweis für Bußgeldempfänger in Bayern:

Unbedingt fristgerecht Einspruch einlegen. Verweisen Sie darauf, dass die Corona-Verordnung nicht verfassungsgemäß ist und derzeit eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof vor der Entscheidung steht. Bitten Sie darum, Ihr Bußgeldverfahren ruhend zu stellen, bis das Musterverfahren entschieden ist. Verweisen Sie dabei bitte auf das Aktenzeichen: Vf. 34-VII-20.

Spendenkonto für unsere Corona-Klagen:

Kontoinhaber: AGBUG
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
BIC GENODES1VBH
Stichwort: "Gerichtsverfahren Grundrechte"
oder Paypal:
[email protected]
Stichwort: "Gerichtsverfahren Grundrechte"

Kontostand 29. Juli 2020: 10.470,40 Euro (Guthaben)

Bitte beachten Sie: Da AGBUG kein gemeinnütziger eingetragener Verein (mehr) ist, können wir leider keine Spendenquittung anbieten.

Aktualisierter AGBUG-Kontoauszug

Quelle: Impfkritik.de von Hans U. P. Tolzin

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