Lauterbach legt Regelung für Lachgas-Verbot für Minderjährige vor
Archivmeldung vom 11.07.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićBundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat eine Gesetzesänderung vorgelegt, um den Verkauf von Lachgas an Minderjährige zu stoppen und K.O.-Tropfen zu verbieten. In dem Änderungsantrag, über den die "Rheinische Post" in ihrer Donnerstagausgabe berichtet, sind Einschränkungen für die Herstellung, den Handel, den Erwerb und den Besitz von Lachgas vorgesehen. Für Kinder und Jugendliche soll künftig ein grundsätzliches Verkaufs- und Besitzverbot gelten.
Laut
Änderungsantrag soll die industrielle, gewerbliche oder
wissenschaftliche Nutzung von Lachgas als "anerkannte Verwendung"
erlaubt bleiben, solange ein Missbrauch des Stoffes als Rauschmittel
ausgeschlossen werden kann. Hintergrund ist, dass Lachgas auch in der
Industrie etwa zum Aufschäumen von Sahne zum Einsatz kommt oder in der
Medizin und Wissenschaft genutzt wird.
Auch die Chemikalien
Gammabutyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) werden von der Änderung
erfasst. Sie werden seit geraumer Zeit als sogenannte K.O.-Tropfen für
Sexualstraftaten genutzt und gelten als "Vergewaltigungsdroge". Mit
Lauterbachs Gesetzesänderung wären sie verboten.
Die
Gesetzesänderung soll nach der Sommerpause umgesetzt werden. Sie könnte
also noch in diesem Jahr in Kraft treten. Lachgas, das immer häufiger
als Partydroge genutzt wird, ist bislang frei verkäuflich und wird in
Automaten oder am Kiosk angeboten. Der Konsum kann jedoch schwere
Gesundheitsschäden verursachen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur