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Lauterbach legt Regelung für Lachgas-Verbot für Minderjährige vor

Archivmeldung vom 11.07.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.07.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Karl Lauterbach, schlafend während der Bundespressekonferenz (2021)
Karl Lauterbach, schlafend während der Bundespressekonferenz (2021)

Bild: Screenshot/Youtube/ntv/Reitschuster/Eigenes Werk

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat eine Gesetzesänderung vorgelegt, um den Verkauf von Lachgas an Minderjährige zu stoppen und K.O.-Tropfen zu verbieten. In dem Änderungsantrag, über den die "Rheinische Post" in ihrer Donnerstagausgabe berichtet, sind Einschränkungen für die Herstellung, den Handel, den Erwerb und den Besitz von Lachgas vorgesehen. Für Kinder und Jugendliche soll künftig ein grundsätzliches Verkaufs- und Besitzverbot gelten.

Laut Änderungsantrag soll die industrielle, gewerbliche oder wissenschaftliche Nutzung von Lachgas als "anerkannte Verwendung" erlaubt bleiben, solange ein Missbrauch des Stoffes als Rauschmittel ausgeschlossen werden kann. Hintergrund ist, dass Lachgas auch in der Industrie etwa zum Aufschäumen von Sahne zum Einsatz kommt oder in der Medizin und Wissenschaft genutzt wird.

Auch die Chemikalien Gammabutyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) werden von der Änderung erfasst. Sie werden seit geraumer Zeit als sogenannte K.O.-Tropfen für Sexualstraftaten genutzt und gelten als "Vergewaltigungsdroge". Mit Lauterbachs Gesetzesänderung wären sie verboten.

Die Gesetzesänderung soll nach der Sommerpause umgesetzt werden. Sie könnte also noch in diesem Jahr in Kraft treten. Lachgas, das immer häufiger als Partydroge genutzt wird, ist bislang frei verkäuflich und wird in Automaten oder am Kiosk angeboten. Der Konsum kann jedoch schwere Gesundheitsschäden verursachen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur



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