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Buschmann will bei Straftaten von Klimaaktivisten hart durchgreifen

Archivmeldung vom 02.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Marco Buschmann (2020)
Marco Buschmann (2020)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Angesichts immer neuer Proteste von Klimaaktivisten mahnt Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ein hartes Durchgreifen bei Straftaten an. "Wer Kunstwerke bewirft, kann sich einer Sachbeschädigung strafbar machen", sagte er der "Bild".

Eine Straßenblockade könne zudem als Nötigung bestraft werden. Und wenn Rettungswagen ausgebremst werden, komme auch eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht. "Unsere Gesetze sehen neben Geldstrafen auch in bestimmten Fällen Freiheitsstrafen vor. Diese Gesetze gilt es auch durchzusetzen."

Buschmann sagte, Widerspruch und Protest seien "in der Demokratie nicht nur zulässig - sondern gehören zu einer vielfältigen Gesellschaft dazu". Aber ein vermeintlich guter Zweck heilige natürlich nicht alle Mittel. Mit Aktionen wie Straßenblockaden oder der Beschädigung von Kunstwerken leisteten "die Klima-Blockierer nicht nur dem Klimaschutz einen Bärendienst, sondern begehen auch Straftaten", so Buschmann.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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