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Genesenenzertifikat bald auch nach Schnelltest

Archivmeldung vom 22.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Symbolbild
Symbolbild

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Nachweis einer überstandenen Corona-Infektion soll in der EU bald auch auf der Grundlage eines positiven Antigen-Schnelltests ausgestellt werden können. Ein entsprechender Rechtsakt sei am Dienstag erlassen worden, teilte die EU-Kommission mit.

Dies soll demnach auch rückwirkend ab dem 1. Oktober möglich sein. Voraussetzung sei, dass der verwendete Test auf der gemeinsamen EU-Liste stehe und von qualifiziertem Personal durchgeführt worden sei, so die Brüsseler Behörde.

Bisher war in der Regel ein PCR-Test für die Ausstellung des Genesenenzertifikats nötig. Die neuen Regeln gelten ab sofort. Für die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten gibt es aber keine konkrete Zeitvorgabe.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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