Genesenenzertifikat bald auch nach Schnelltest
Archivmeldung vom 22.02.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer Nachweis einer überstandenen Corona-Infektion soll in der EU bald auch auf der Grundlage eines positiven Antigen-Schnelltests ausgestellt werden können. Ein entsprechender Rechtsakt sei am Dienstag erlassen worden, teilte die EU-Kommission mit.
Dies soll demnach auch rückwirkend ab dem 1. Oktober möglich sein. Voraussetzung sei, dass der verwendete Test auf der gemeinsamen EU-Liste stehe und von qualifiziertem Personal durchgeführt worden sei, so die Brüsseler Behörde.
Bisher war in der Regel ein PCR-Test für die Ausstellung des Genesenenzertifikats nötig. Die neuen Regeln gelten ab sofort. Für die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten gibt es aber keine konkrete Zeitvorgabe.
Quelle: dts Nachrichtenagentur