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Bundesregierung entschärft Gesetz zur Wärmeplanung

Archivmeldung vom 12.06.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.06.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bombe (Symbolbild)
Bombe (Symbolbild)

Foto: Probykampo
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) haben den Entwurf für das "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" etwas entschärft.

Wie die "Bild" (Montagausgabe) unter Berufung auf den aktualisierten Entwurf meldet, sollen unter anderem Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern ein Jahr mehr Zeit bekommen, um einen Wärmeplan aufzustellen. So soll die Strategie für die künftige Heizungsversorgung der Stadtbevölkerung erst bis Ende 2027 erstellt werden - im vorangegangenen Entwurf war von Ende 2026 die Rede.

Auch bei der Ermittlung der Energiedaten von Einfamilienhäusern haben Geywitz und Habeck die Vorgaben etwas entschärft, schreibt "Bild" weiter. So sollen die Daten nichts mehr einzeln, sondern aus Datenschutzgründen im Verbund mit mehreren anderen Häusern ausgewiesen werden. "Das dürfte ausreichend sein", sagte eine Sprecherin des Bauministeriums der "Bild". Zur Disposition gestellt ist demnach auch, ob die Wärmenetze ab 2030 zu mindestens 50 Prozent "des über das Wärmenetz bereitgestellten jährlichen Bruttoendenergieverbrauchs mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder aus einer Kombination aus beidem gespeist werden" sollen oder nun doch weniger. Wie die Zeitung weiter schreibt, hat der Bundesdatenschutzbeauftragte den Gesetzentwurf geprüft und "keine Einwände".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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