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NRW-Finanzministerium verschickt Bescheide mit Grundsteuerschätzungen

Archivmeldung vom 23.08.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.08.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Die Immoblienbewertung als Grundlage der Grundsteuer (Symbolbild)
Die Immoblienbewertung als Grundlage der Grundsteuer (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) hat angekündigt, dass ab diesem Mittwoch, Grundsteuerbescheide mit Schätzwerten an rund 235.000 Eigentümer, die noch keine Erklärung abgegeben haben, verschickt werden sollen. "Dann fehlen noch gut 300.000 Fälle, darunter unter anderen auch für Objekte des Bundes sowie land- und forstwirtschaftliche Grundstücke. Die bekommen wir auch abgearbeitet", sagte Optendrenk der "Rheinischen Post".

Auf die Frage, ob diejenigen, die sich eine Erklärung gespart hätten, nun durch den Service der Finanzämter profitierten, erklärte er: "Die Schätzungen werden rechtskonform erfolgen. Aber sagen wir es mal so: Sie werden nicht unter Wert ausfallen und sich wohl eher im oberen Drittel der Schätzrahmenbreite befinden." Optendrenk geht davon aus, dass die neue Grundsteuer wie geplant ab 2025 erhoben werden kann. "Ich habe keinen Zweifel, dass der Starttermin zu halten ist. Ab Mitte 2024 werden wir den Kommunen alle Daten zur Verfügung stellen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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