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Frei schlägt neue Verhandlungen über Anpassung des Wahlrechts vor

Archivmeldung vom 30.07.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.07.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Thorsten Frei (2022)
Thorsten Frei (2022)

Bild: Eigenes Werk /SB

Der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei(CDU), hat nach dem Karlsruher Urteil die vorgesehene Kappung von Direktmandaten kritisiert und der Ampelkoalition angeboten, erneut über die Anpassung des Wahlrechts zu verhandeln.

"Die Entscheidung des Gerichts ist natürlich zu akzeptieren, allerdings ist nicht alles, was rechtlich möglich ist, auch politisch klug", sagte der erste parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". "Durch das Prinzip der Zweitstimmendeckung und der Kappung von direkt gewonnenen Mandaten wird das Vertrauen in die Demokratie und das Mehrheitsprinzip ganz sicher nicht gestärkt", warnte Frei. "Als Union sind wir gegenüber der Koalition jederzeit gesprächsbereit, wenn es darum geht, eine bessere Lösung zur Verkleinerung des Bundestages zu finden."

Der Christdemokrat begrüßte, dass die Grundmandatsklausel zunächst bestehen bleibt. "Der offensichtliche Versuch, politische Konkurrenten über den Umweg des Wahlrechts auszuschalten, ist von Karlsruhe vereitelt worden", fügte er hinzu. "Die Grundmandatsklausel abzuschaffen zu wollen, war ein Frontalangriff auf die Union, der nun klar abgewehrt worden ist."

Quelle: dts Nachrichtenagentur




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