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Bundesdatenschutzbeauftragter kritisiert Geldwäschegesetz

Archivmeldung vom 06.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Geldwäsche (Symbolbild)
Geldwäsche (Symbolbild)

Bild: Kurt F. Domnik / pixelio.de

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber sieht das geplante Gesetz zum Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung kritisch. "Auch wenn das deutsche Geldwäscherecht an die europarechtliche Geldwäscherichtlinie angepasst werden muss, habe ich Bedenken, ob deren Vorgaben insgesamt mit dem grundrechtlichen Persönlichkeitsschutz und der Grundrechtecharta vereinbar sind", sagte Kelber dem "Handelsblatt".

Bis zum 10. Januar muss Deutschland die Fünfte EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht umsetzen. Damit soll es Kriminellen erschwert werden, ihr schmutziges Geld etwa über Immobilien reinzuwaschen. Am Mittwoch führt der Finanzausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf durch. Kelbers Behörde ist als Sachverständige geladen. Kelber verwies darauf, dass auch der EU-Gesetzgeber gehalten sei, die in der Europäischen Grundrechtecharta festgeschriebenen Grundrechte zu beachten – wie den Schutz personenbezogener Daten und die Achtung des Privat- und Familienlebens. "Ich fordere die Bundesregierung daher auf, sich auf EU-Ebene für eine grundrechtsschonende und datenschutzkonforme Geldwäschebekämpfung einzusetzen", sagte Kelber dem "Handelsblatt".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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