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WAZ: NRW-Opposition will Bürgerenergiegesetz mit Eilantrag beim Verfassungsgericht stoppen

Archivmeldung vom 14.12.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.12.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Stop (Symbolbild)
Stop (Symbolbild)

Bild: Dieter Schütz/pixelio.de

Das umstrittene "Bürgerenergiegesetz" der schwarz-grünen Landesregierung könnte kurz vor der am Freitag geplanten Verabschiedung spektakulär gestoppt werden. Wie die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ, Freitagsausgaben) aus Landtagskreisen erfuhr, hat FDP-Fraktionschef Henning Höne am Donnerstagmorgen einen Eilantrag beim nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshof in Münster gestellt. Mit Verweis auf das laufende Verfahren wollte sich Höne auf Anfrage unserer Redaktion dazu nicht äußern. Eine Entscheidung wird spätestens bis Freitagvormittag erwartet.

Die Opposition sieht ihre verfassungsmäßigen Rechte auf ein ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren verletzt, weil CDU und Grüne die geplante finanzielle Beteiligung von Bürgern und Gemeinden an Windparkprojekten "im Hauruck-Verfahren" durch das Parlament hätten peitschen wollen. In einem ähnlich gelagerten Streit auf Bundesebene um das "Heizungsgesetz" der Ampel-Koalition hatte das Bundesverfassungsgericht im Sommer klargestellt, dass allen Abgeordneten eine angemessene Zeit zur Meinungsbildung über Gesetzentwürfe der Regierung zugestanden werden müsse.

Das Bürgerenergiegesetz soll in NRW bereits am 1. Januar 2024 in Kraft treten. CDU und Grüne wollen Betreiber von Windparks verpflichten, Anwohner und Standortgemeinden an Erträgen aus der Stromgewinnung zu beteiligen. Spätestens sechs Monate nach Genehmigung eines Windparks muss ein Konzept dafür vorliegen. Die Beteiligung kann in Form von vergünstigten Strompreisen oder anderweitigen Zuwendungen an die Kommune erfolgen.

Für den Fall, dass keine Einigung zustande kommt, muss der Windparkbetreiber laut Gesetzentwurf 20 Jahre lang 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde Strom an die Standortgemeinde abgeben. Die Opposition kritisiert, dass wirklich belastete Anwohner so kaum profitierten, sondern ausschließlich kommunale Kassen gefüllt und obendrein der Windkraftausbau weiter erschwert werde.

Die schwarz-grüne Mehrheit hatte ihren Gesetzentwurf kurzfristig umfassend nachgebessert und wollte ihn ohne weitere Beratung im Fachausschuss an diesem Freitag in dritter Lesung durch den Landtag bringen. Wenn der Verfassungsgerichtshof in Münster dem Eilantrag stattgibt, wäre dieser Zeitplan gekippt. Dem Parlament müsste ausreichend Zeit gewährt werden, die schwarz-grünen Änderungsanträge zum Gesetz zu beraten.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung (ots)

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