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Bundesregierung einigt sich über Selbstbestimmungsgesetz

Archivmeldung vom 24.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Reichstagsgebäude: Thomas Woodtli, Wikimedia Commons, CC BY-SA 2.0; Regenbogen-Hände: Freepik; Komposition: Wochenblick / Eigenes Werk
Bild: Reichstagsgebäude: Thomas Woodtli, Wikimedia Commons, CC BY-SA 2.0; Regenbogen-Hände: Freepik; Komposition: Wochenblick / Eigenes Werk

Nach monatelangen Verhandlungen gibt es in der Bundesregierung eine politische Einigung über das sogenannte "Selbstbestimmungsgesetz". Es soll das "Transsexuellengesetz" von 1980 ablösen, das mehrfach als verfassungswidrig eingestuft wurde.

Laut "Süddeutscher Zeitung" (Wochenendausgabe) haben die Häuser von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sich darauf verständigt, die Änderung von Vornamen und Geschlechtseinträgen im Personenstandsregister zu erleichtern. Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen - also solche, die sich nicht als ausschließlich männlich oder weiblich verstehen - sollen nur noch eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt abgeben müssen, wenn sie den Vornamen oder den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister korrigieren wollen.

Bisher waren hierfür ein mit hohen Kosten verbundenes Gerichtsverfahren und zwei psychologische Gutachten nötig. Eine neuerliche Änderung des Geschlechtseintrags soll nach den Plänen von Paus und Buschmann frühestens nach einem Jahr möglich werden. Anders als zunächst geplant, wurde dem Entwurf ein Passus eingefügt, der die Präsenz von transgeschlechtlichen Personen in geschützten Frauenräumen betrifft. Kommt es hier zu Beschwerden, soll wie bisher das Hausrecht gelten, unabhängig von dem Geschlechtseintrag im Pass.

Bei Minderjährigen unter 14 Jahren soll eine Geschlechtsänderung im Personenstandsregister nur von den Sorgeberechtigten beantragt werden können. Bei über 14-Jährigen und bei einem Konflikt mit den Eltern soll ein Gericht entscheiden, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Vorgesehen ist nach Angaben aus Regierungskreisen auch eine Bedenkzeit: Erst drei Monate nach dem Antrag auf Änderung des Geschlechtseintrags beim Standesamt soll die Entscheidung tatsächlich wirksam werden. Medizinische Geschlechtsanpassungen berührt das Vorhaben nicht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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