Euroreformen entfachen Koalitionsstreit
Archivmeldung vom 14.04.2018
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttÜber die Reform des Euroraums zeichnet sich in der Koalition ein Streit ab. Die Unionsfraktion will nach Informationen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" die Bundesregierung in den Verhandlungen über Euro-Reformen - etwa über den Ausbau des europäischen Krisenfonds ESM - stärker kontrollieren. Sie dringt im Bundestag auf ein förmliches Verfahren, um zu weitgehende Änderungen abwehren können.
Die Fraktion begründet den ungewöhnlichen Schritt mit dem Argument, die von der EU-Kommission verlangte Weiterentwicklung des ESM zu einem "Europäischen Währungsfonds" habe möglicherweise erhebliche finanzielle Auswirkungen auf das nationale Budget. Die Fraktionsvizevorsitzenden Ralph Brinkhaus und Katja Leikert sowie der Haushaltspolitiker Eckhardt Rehberg wollen in der Fraktionssitzung am Dienstag eine Stellungnahme nach Artikel 23 Grundgesetz gegen den Kommissionsvorschlag auf den Weg bringen. Das geht aus einem Papier hervor, über das die F.A.Z. berichtet. Sie wollen erreichen, dass die Regierung den Bundestag im Verfahren beteiligen muss und dass die Kontrolle durch die nationalen Parlamente sichergestellt wird.
Damit würde die Bundesregierung in den Verhandlungen gebunden. Vor einer abschließenden Entscheidung müsste sich die Bundesregierung um Einvernehmen mit dem Parlament bemühen. Zu einem möglichen Koalitionsstreit heißt es in der Unionsfraktion, man wolle in den Gesprächen mit der SPD-Fraktion "eigene Akzente setzen". Es sei "klarzustellen, dass die Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD nicht im Sinne des Vorschlags der EU-Kommission zu interpretieren ist". Dort heißt es: "Den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) wollen wir zu einem parlamentarisch kontrollierten Europäischen Währungsfonds weiterentwickeln, der im Unionsrecht verankert sein sollte." Die EU-Kommission plant, den Europäischen Währungsfonds über eine "ergänzende Vorschrift" ohne Änderung der EU-Verträge und ohne unmittelbare Beteiligung der nationalen Parl! amente e inzurichten.
Quelle: dts Nachrichtenagentur