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SPD-Gesundheitsexperte Lauterbach: Versorgungsgesetz wird keinen Erfolg haben

Archivmeldung vom 03.08.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.08.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Dr. Karl Lauterbach Bild: bundestag.de
Dr. Karl Lauterbach Bild: bundestag.de

SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hat den Entwurf der Regierung für das Versorgungsgesetz massiv kritisiert. "Das Versorgungsgesetz ist ein FDP-Gesetz in Reinkultur", sagte Lauterbach den Zeitungen der WAZ-Gruppe (Donnerstagsausgabe). "FDP-Gesetze haben immer drei Dinge gemeinsam: Sie bedienen eine Klientel, sie lösen das zu lösende Problem nicht und sie kommen die Beitragszahler teuer."

"Das Versorgungsgesetz wird keinen Erfolg haben", sagte Lauterbach weiter. Es löse das Problem des Ärztemangels auf dem Land und in vielen Stadtteilen mit sozialen Brennpunkten nicht. Nun werde "Geld mit der Gießkanne" an die bestehenden Arztsitze verteilt. Aus Lauterbachs Sicht hätten die Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet werden müssen, frei werdende Arztsitze in überversorgten Regionen aufzukaufen - "und zwar zu einem fairen Preis". "Diese Arztsitze hätte man dann in andere Regionen transferieren können", so Lauterbach.

Martina Bunge: Versorgungsgesetz krankt an allen Ecken und Kanten

"Wirkungslos, falsch, unzureichend, ungerecht - dieses Versorgungsgesetz krankt an allen Ecken und Kanten und hat seinen Namen nicht verdient. Es ist höchstens ein Ärztebeglückungspaket auf Kosten der Versicherten", beurteilt Martina Bunge den Kabinettsentwurf der Bundesregierung zum Versorgungsgesetz.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter: "Das Gesetz ist wirkungslos: Die Regierung setzt vor allem auf mehr Geld für Ärzte, obwohl eine wissenschaftliche Studie belegt, dass dies Ärzte nicht dazu bewegt, aufs Land zu gehen. Unabhängig davon muss eine adäquate Bezahlung der Landärzte durch eine Umverteilung der Honorare erreicht werden.

Das Gesetz ist falsch: Möglichkeiten zur geringeren Vergütung in derzeit überversorgten Gebieten werden abgeschafft und damit finanzielle Spielräume für eine bedarfsgerechte Versorgung aufgegeben. Mit der Regionalisierung der Ärztehonorierung wird eine Konkurrenz der Bundesländer um Ärzte entfacht, und die Versorgung hängt künftig noch stärker vom Bundesland ab.

Das Gesetz ist unzureichend: Für diese Regierung gibt es nur Ärzte und kein Pflegepersonal oder andere Gesundheitsberufe. Dort sind die Probleme aber nicht geringer. Zudem werden richtige Ansätze nicht zu Ende gedacht und mit unwirksamen 'Kann-Regelungen' versehen, wie die Möglichkeit zur Zulassungsbefristung in überversorgten Gebieten.

Das Gesetz ist ungerecht: Alle Kosten dieses Versorgungsgesetzes werden allein von den Versicherten getragen. Wegen des Finanzierungsvorbehalts beim Sozialausgleich werden Leistungskürzungen auf die Versicherten zukommen. Damit wird aus diesem Gesetz sogar ein Minderversorgungsgesetz."

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung / Fraktion DIE LINKE. im Bundestag (ots)

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