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Weiß: Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bald auf historischem Tiefstand

Archivmeldung vom 18.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Peter Weiß (2014), Archivbild
Peter Weiß (2014), Archivbild

Foto: Martin Rulsch
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Deutsche Bundestag hat heute in 1. Lesung über das Qualifizierungschancengesetz beraten. Hierzu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß: "Mit dem Qualifizierungschancengesetz, das heute im Bundestag beraten wurde, konnte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion durch die Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags um 0,5 Prozentpunkte auch eine Entlastung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchsetzen."

Weiß weiter: "Sie geht sogar über das hinaus, was ursprünglich im Koalitionsvertrag vorgesehen war. Statt um 0,3 Prozentpunkte wird der Arbeitslosenversicherungsbeitrag zum 1. Januar 2019 per Gesetz um 0,4 Prozentpunkte von derzeit 3,0 auf 2,6 Prozent gesenkt. Zusätzlich erfolgt per Verordnung eine weitere zunächst bis Ende 2022 befristete Absenkung um weitere 0,1 Prozentpunkte. Damit sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung auf einen historischen Tiefstand. Vor etwas mehr als 10 Jahren, im Jahr 2006, lag der Beitrag noch bei 6,5 Prozent. Mit der Kombination aus gesetzlicher Regelung mit einer befristeten Verordnung besteht die Möglichkeit, kurzfristig auf Änderungen reagieren zu können.

Diese Verbesserungen sind möglich durch die gute Finanzlage der Bundesagentur für Arbeit. Zum Ende des Jahres 2018 wird sich eine Rücklage der BA von rund 22,5 bis 23 Mrd. Euro ergeben. Selbst mit der Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages um 0,5 Prozent erwartet die BA aber Ende 2019 ebenfalls einen zusätzlichen Überschuss von 500 bis 700 Millionen Euro.

Zudem schafft das Qualifizierungschancengesetz mit dem Anspruch auf Beratung zur Weiterbildung und Qualifizierung die Grundlage und die Voraussetzungen für lebenslanges Lernen, Weiterbildung und Qualifikation. Gleichzeitig bietet es ausreichenden Schutz und Entlastung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Wandel der Digitalisierung."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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