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Generalbundesanwalt will neuen NSU-Spuren nachgehen

Archivmeldung vom 12.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bayrisches Staatsministerium, v.l.: Generalstaatsanwalt Manfred Nötzel, Bayerns Justizminister Bausback, Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank
Bayrisches Staatsministerium, v.l.: Generalstaatsanwalt Manfred Nötzel, Bayerns Justizminister Bausback, Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank

Bild: Bayerisches Staatsministerium der Justiz - Bayern

Nach den Urteilen im NSU-Prozess hat Generalbundesanwalt Peter Frank versichert, dass allen neuen Spuren und Hinweisen nachgegangen werde. Es seien Fragen offen geblieben. Etwa: "Was wollten die Angeklagten mit den ganzen Waffen? Gab es am Tatort Helfer, die Hinweise für die Anschläge gaben?", sagte Frank der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Eine ganz zentrale Frage der Angehörigen der Opfer unbeantwortet geblieben: "Warum ist gerade mein Mann, mein Vater oder mein Sohn ermordet worden?"

Der 4. November 2011, der Tag, an dem der NSU aufflog, sei und bleibe eine Verpflichtung für die Bundesanwaltschaft, sagte Frank der FAZ. Dass der NSU über Jahre hinweg nicht erkannt worden sei, habe tiefe Spuren hinterlassen. "Es ist Vertrauen verloren gegangen". Frank warnte aber vor zu großen Hoffnungen bezüglich neuer Erkenntnisse: "Das wird - da muss man realistisch bleiben und darf keine falschen Versprechungen machen - alles andere als einfach." Frank versprach jedoch: "Aber dennoch werden wir den Aktendeckel nicht schließen. Das Urteil des Oberlandesgerichts ist für uns kein Schlussstrich."

Die Kritik am Gericht wies Frank zurück. "Das Oberlandesgericht hat sich für diese Aufgabe viel Zeit genommen. Es hat seine Aufgabe erfüllt." Er nannte das Verfahren "fair". Die Bundesanwaltschaft sei allen "nur halbwegs erfolgsversprechenden Ermittlungsansätzen nachgegangen". "Wir haben sämtliche Verdachtsmomente sorgfältig bewertet und haben vor allen Dingen Vermutungen von Fakten getrennt." Frank hat nach eigener Aussage die Revision der Verteidigung von Beate Z. erwartet. "Ich gebe aber davon aus, dass das Oberlandesgericht keinen Verfahrensfehler gemacht hat."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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