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Scharfe Kritik an Forderung nach Strafrecht für Senioren

Archivmeldung vom 04.02.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.02.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Thomas Silberhorn Bild: thomas-silberhorn.de
Thomas Silberhorn Bild: thomas-silberhorn.de

Die Forderung des Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, André Schulz, nach einem eigenen Seniorenstrafrecht ist auf Kritik gestoßen. Der Unions-Obmann im Bundestags-Rechtsausschuss, Thomas Silberhorn (CSU), sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger", man könne die Bestrafung - von Jugendlichen abgesehen - nicht am Alter festmachen. Das Strafrecht biete im Übrigen auch sonst genügend Möglichkeiten, auf die besonderen Lebenslagen von Tatverdächtigen zu reagieren. "Der Vorschlag kommt zu früh", so Silberhorn.

"Zum 1. April hätte er besser gepasst." Der Vorsitzende der Senioren-Union in der CDU, Otto Wulff, erklärte, entscheidend sei die Schuldfähigkeit - und die sei nicht an Lebensjahre gebunden. Der 80-Jährige nannte den Vorstoß "Stuss". Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger", das Strafgesetzbuch besage schon heute, dass Richter auf die spezifischen Folgen eines Urteils für den Verurteilten achten müssten, beispielsweise hinsichtlich bestehender oder künftig eintretender Krankheiten. So bedeute eine längere Haftstrafe für einen Älteren notgedrungen etwas anderes als für einen Jüngeren. Zudem gebe es in größeren Gefängnissen längst Abteilungen für Senioren. Ein Seniorenstrafrecht sei daher überflüssig. Schulz hatte der "Hamburger Morgenpost am Sonntag" erklärt, es gebe immer mehr ältere Straftäter, und dies unter anderem auf die zunehmende Altersarmut zurückgeführt. Die besonderen Bedingungen, die Senioren zu Tätern werden ließen, müssten im Strafrecht Beachtung finden.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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