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Kein staatliches Anpassungsgeld für Steinkohle-Beschäftigte

Archivmeldung vom 25.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Leere Kasse, Pleite, Armut & Insolvent (Symbolbild)
Leere Kasse, Pleite, Armut & Insolvent (Symbolbild)

Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Ältere Beschäftigte in der Steinkohlewirtschaft sollen nach dem Willen der Bundesregierung anders als die Mitarbeiter der Braunkohletagebaue kein staatliches Anpassungsgeld nach dem Kohleausstieg erhalten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor, die der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vorliegt.

"Die Bundesregierung wird die Einführung eines Anpassungsgeldes für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Braunkohlewirtschaft vorschlagen", antwortet das Wirtschaftsministerium auf die Frage, ob das Anpassungsgeld auch für Steinkohle-Mitarbeiter vorgesehen ist. Das Anpassungsgeld soll sicherstellen, dass die Braunkohle-Kumpel keine finanziellen Einbußen durch den vorzeitigen Jobverlust nach dem Kohleausstieg erleiden. "Details zu diesem Anpassungsgeld sind derzeit noch in der Diskussion", heißt es in der Antwort. Gesetzentwürfe zum Kohleausstieg plane die Regierung in der zweiten Jahreshälfte 2019. Die Kohleregionen sollen vom Bund bis 2038 insgesamt 40 Milliarden Euro an Strukturhilfen erhalten. Eine Milliarde davon soll auch an Steinkohle-Standorte gehen.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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