Vorratsdatenspeicherung von Verfassungsgericht teilweise außer Kraft gesetzt
Archivmeldung vom 19.03.2008
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Freigeschaltet durch Oliver RandakDas Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zum Teil außer Kraft gesetzt. Dies hatten zehntausende Bürger gefordert. Die Speicherung darf nun nur erfolgen, wenn der Verdacht einer schweren Straftat besteht.
Jedoch bleibt es weiterhin erlaubt, Daten von Handy- und Festnetzgesprächen zu speichern, denn dies bedeute keinen Eingriff in die Freiheit der Menschen. Die Regierung muss nun bis zum 1. September einen Bericht vorlegen, der die Folgen der Datenspeicherung darlegt.
Um Verbindungsdaten zum Aufdecken einer Straftat zu verwenden, muss außerdem sicher sein, dass andere Wege zur Aufklärung wesentlich schwerer wären. Die Daten zu verwenden, wenn illegal Musik heruntergeladen wurde, ist somit nicht erlaubt.
Quelle: Spiegel