Bericht: Bundestag wird voraussichtlich nächste Woche tagen
Archivmeldung vom 18.03.2020
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDer Bundestag wird voraussichtlich in der kommenden Woche trotz Corona-Krise tagen - allerdings zeitlich verkürzt und mit reduzierter Tagesordnung. Das berichten die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" unter Berufung auf führende Parlamentskreise.
"Gerade jetzt ist doch klar, dass es ohne Parlament nicht geht", sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann, den Zeitungen. Sie fügte mit Blick auf Überlegungen zu einer Grundgesetzänderung hinzu: "Ich habe da grundsätzliche Bedenken und sehe keine Notwendigkeit zu einer Änderung des Grundgesetzes. Wir müssen Lösungen finden unterhalb einer Korrektur der Verfassung", so die Grünen-Politikerin weiter. "Wir gehen davon aus, dass die Sitzungswoche stattfindet - aber sehr gerafft", sagte Jan Korte, Parlamentarischer Geschäftsführer der Linken-Bundestagsfraktion. Die sechs Fraktionen hätten die Bundesregierung gebeten, abzuwägen, "was dringend ist und was nicht".
Eine Grundgesetzänderung lehnte der Linken-Politiker ebenfalls ab. "Diese Überlegungen dürfen jetzt keine Rolle spielen", sagte er. Der Bundestag sei arbeitsfähig. "Und unter den Fraktionen gibt es einen täglichen Austausch darüber, wie wir diese Arbeit sichern können", so Korte. Endgültige Entscheidungen über die nächste Sitzungswoche sollen am Mittwoch in einer Telefonschaltkonferenz von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) mit den Parlamentarischen Geschäftsführern fallen. Eine solche Schaltkonferenz hatte es bereits am Montag gegeben. Anschließend waren Überlegungen Schäubles für eine etwaige Grundgesetzänderung publik geworden. Deren Veröffentlichung hatte wiederum teilweise Verärgerung ausgelöst. Die Überlegungen gehen dahin, eine ähnliche Regelung in das Grundgesetz aufzunehmen, wie sie bereits für den Verteidigungsfall in der Verfassung steht, damit das Parlament agieren kann.
Quelle: dts Nachrichtenagentur