NRW-Schulministerium lockert Regeln für Schülerpraktika
Archivmeldung vom 08.10.2020
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Freigeschaltet durch André OttAngesichts knapper Plätze für Schülerpraktika in Corona-Zeiten hat das NRW-Schulministerium die Vorgaben gelockert. Die Praxisphasen im Rahmen der Berufsfelderkundung könnten im Schuljahr 2020/21 verschoben oder verkürzt werden, teilte das Ministerium der Düsseldorfer "Rheinischen Post" auf Anfrage mit.
Gründe dafür könnten schulische Belange, ein fehlendes Angebot an betrieblichen Plätzen oder sonstige Engpässe sein. Im Schuljahr 2020/2021 genügt dem Schulministerium zufolge eine Praktikumswoche während der Sekundarstufe I oder II. "Diese Abweichung von den Mindeststandards gilt bis zum Ende des Schuljahres 2020/21", hieß es dazu aus dem Ministerium weiter. Schulen können sich zudem behelfen, indem sie Praktika teilweise in den Ferien laufen lassen. Sollte selbst unter diesen gelockerten Bedingungen ein einwöchiges Praktikum nicht zu realisieren sein, haben die Schüler den Angaben zufolge keine negativen Konsequenzen zu befürchten.
Darüber hinaus bereitet das Schulministerium einen Aufruf vor für die Bereitstellung von Praktikumsplätzen, der zurzeit noch abgestimmt werde. Er soll zeitnah an Betriebe, Einrichtungen und Institutionen in Nordrhein-Westfalen versendet werden. Dazu Schulstaatssekretär Mathias Richter: "Einblicke in die berufliche Praxis sind im Prozess der Beruflichen Orientierung von besonderer Bedeutung. Sie helfen Schülerinnen und Schüler dabei, die richtige Berufswahlentscheidung zu treffen." In Anbetracht der gegenwärtigen Situation habe das Schulministerium deshalb im Interesse der Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit geschaffen, dass die Praxisphasen in diesem Schuljahr flexibler gestaltet werden könnten.
Quelle: Rheinische Post (ots)