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Staatsrechtler Di Fabio warnt vor Islamgesetz

Archivmeldung vom 10.04.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.04.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Udo Di Fabio (2012)
Udo Di Fabio (2012)

Foto: Dontworry
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Staatsrechtler und ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio hält ein Islamgesetz für verfassungsrechtlich problematisch. "Das Grundgesetz verpflichtet den Staat zu religiöser und auch weltanschaulicher Neutralität", sagte Di Fabio der "Welt". "Deshalb sind Sonderregelungen für eine Religionsgemeinschaft immer ein Problem." Führende Politiker der CDU hatten für ein Islamgesetz plädiert, dass "die Rechte und Pflichten der Muslime in Deutschland auf eine neue rechtliche Basis" stellen solle.

Das deutsche Religionsverfassungsrecht gelte auch für den Islam, sagte der Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bonn. "Islamische Gemeinden können öffentlich-rechtlichen Status erringen, wie solche des christlichen oder jüdischen Glaubens. Sie können Zuschüsse bekommen, wenn sie Kindereinrichtungen oder Schulen betreiben, dürfen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen anbieten", so Di Fabio.

Das sei eine weit ausgestreckte Hand des neutralen Staates. Gleichzeitig warnte er: "Die Lenkung muslimischer Gemeinden durch fremde Regierungen passt allerdings nicht in diese Welt." Er halte grundsätzlich nichts davon, die Rechtsordnung mit herausgehobenen Pflichten oder Rechten nur für bestimmte Personen oder Personengruppen zu gestalten, sagte Di Fabio: "Wir verlieren sonst das große klassische Niveau, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und wir die Besonderheit im konkreten Einzelfall würdigen.

Wer in den Verfassungstext schreibt, dass auch alte Menschen ein Recht auf Leben haben, stellt etwas klar, das bislang gar nicht bestreitbar war. Ist das ein Gewinn oder ein Verlust an rechtlicher Klarheit?"

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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