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Grüne lehnen de Maizières Doppelpasspläne ab

Archivmeldung vom 08.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Volker Beck Bild: volkerbeck.de
Volker Beck Bild: volkerbeck.de

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) stößt mit seinen Plänen zur doppelten Staatsbürgerschaft auf Ablehnung bei den Grünen. "Das, was de Maizière da plant, ist eine unvollendete Reform", sagte der innenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, "Handelsblatt-Online". "Die Optionspflicht muss ersatzlos abgeschafft werden", so Beck. "Die Vorschläge sind nicht nur bürokratisch, sie ergeben auch keinen Sinn."

Nach de Maizières Vorstellung soll derjenige, der in Deutschland einen Antrag auf doppelte Staatsbürgerschaft stellen will, künftig nur zwei Dokumente vorweisen müssen: die Geburtsurkunde und das Schul-Abschlusszeugnis. Mit dem Gesetzentwurf will der Minister die schwierige Definition erleichtern, wer nun als in Deutschland aufgewachsen gilt oder nicht. Beck sagte dazu eine nur teilweise Abschaffung der Optionspflicht sei integrationspolitisch verfehlt und schaffe ein neues Bürokratiemonster. Das Kriterium "aufgewachsen" werfe zudem verfassungsrechtliche Probleme auf.

"De Maizière räumt selbst seine Unsicherheit ein, wenn er sagt, dass die Umsetzung des Begriffes "aufgewachsen" nicht leicht und verwaltungsfreundlich hinzubekommen sei", sagte der Grünen-Politiker. Überdies stelle sich die Frage, warum bei "deutschen Deutschen" ausländische Bildungsabschlüsse willkommen seien, während ein französischer oder ein US-Schulabschluss von einem deutschen Kind türkischstämmiger Eltern bei der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit schaden solle.

"Der Gesetzgeber ist hier nicht frei in seiner Differenzierung", sagte Beck. Eine Unterscheidung müsse "erforderlich, geeignet und angemessen sein". Alles andere sei unverhältnismäßig und unzulässige Willkür. "Es ist fragwürdig, ob man das Kriterium "aufgewachsen sein" für die Staatsbürgerschaft überhaupt verfassungskonform heranziehen kann."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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