Ärztepräsident gegen geplante Meldepflicht von Missbrauch
Archivmeldung vom 15.08.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićÄrztepräsident Klaus Reinhardt hat scharfe Kritik an den EU-Plänen geübt, Ärzte zu verpflichten, den sexuellen Missbrauch von Kindern grundsätzlich den Behörden zu melden.
Diese
Meldepflicht solle unabhängig davon gelten, ob eine Gefährdung des
Kindes vorliege und ob die Meldung im Interesse des Kindes sei, sagte
Reinhardt dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Donnerstagausgaben). "So
wird es Opfern unmöglich gemacht, sich behandeln zu lassen, ohne dass
eine Behörde von dem Missbrauch erfährt. Sie verlieren ihren geschützten
therapeutischen Raum und damit die Möglichkeit, vertraulich Hilfe in
Anspruch zu nehmen", beklagte der oberste deutsche Ärztevertreter.
In
der Stellungnahme der Bundesärztekammer zu dem Richtlinienvorschlag des
Europäischen Parlamentes und des Rates, über die die RND-Zeitungen
berichten, heißt es zudem: "Auch ein Vertrauensverhältnis kann nicht
entstehen, wenn ein intimes Detail wie ein sexueller Missbrauch
undifferenziert an staatliche Stellen gemeldet werden muss." Die
Schweigepflicht bestehe im Interesse des Kindes und diene nicht dem
Täterschutz, so die Ärztekammer.
Gemäß nationalem Recht würden
die Ärzte unverzüglich das Jugendamt informieren, wenn nach ihrer
Einschätzung eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes bestehe,
versicherte die Bundesärztekammer und betonte: "Ärzte, die von einem
sexuellen Missbrauch erfahren, werden dies der zuständigen Behörde
melden, um eine Gefahr für das Kind auszuschließen." Es gebe keinerlei
Anhaltspunkte, dass Ärzte in diesem Fall eine Meldung unterlassen
würden, so die Bundesärztekammer.
Quelle: dts Nachrichtenagentur