Staatsministerin Bär fordert Babypause auch für Manager
Archivmeldung vom 05.10.2020
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Freigeschaltet durch André OttDie Staatsministerin für Digitalisierung im Bundeskanzleramt, Dorothee Bär (CSU), fordert, dass künftig auch Managerinnen und Manager von Aktiengesellschaften in die Babypause gehen können, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.
"Es ist wichtig, dass wir auch auf Vorstandsebene ermöglichen, eine Auszeit nach der Geburt eines Kindes oder zur Pflege Angehöriger zu nehmen", sagte Bär dem "Handelsblatt". Das gebe die "antiquierte Gesetzeslage" momentan nicht her. "Das Aktienrecht ist hier noch ein echter Dinosaurier, der nicht mehr in die heutige Lebenswirklichkeit passt."
Eine Gesetzesänderung sei daher ein "überfälliger Schritt", damit auch Vorstände ihr Mandat vorübergehend ruhen lassen können, ohne Haftungsrisiken fürchten zu müssen. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf besteht in Deutschland zwar ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Eltern- oder Pflegezeit. Für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften gibt es derzeit jedoch keine vergleichbaren Regelungen. Das Aktienrecht sieht kein vorübergehendes Aussetzen der Vorstandstätigkeit während der Amtszeit vor, weil Manager arbeitsrechtlich nicht als Arbeitnehmer gelten. Sie sind nicht weisungsgebunden und haben damit auch keinen Anspruch auf Mutterschutz oder Elternzeit. Ein Pausieren der Vorstandstätigkeit ist zwar mit Zustimmung des Aufsichtsrats möglich, allerdings bei fortdauerndem Haftungsrisiko: Betroffene müssen demnach auch für das geradestehen, was in ihrer familiär bedingten Abwesenheit entschieden wird.
Wer dieses Risiko nicht eingehen will, muss das Mandat bislang abgeben. Die CSU-Politikerin Bär hält das für nicht mehr zeitgemäß.
"Wir brauchen sichtbare Vorbilder für die Vereinbarkeit von Karriere und Familie. Nur dann werden wir es schaffen, dass auch endlich mehr Frauen mit Kinderwunsch eine ambitionierte Karriere wagen", sagte die Bundestagsabgeordnete. "Wer Verantwortung im privaten Bereich übernimmt, sei es durch die Fürsorge für ein Neugeborenes oder durch die Pflege Angehöriger, der darf nicht im Berufsleben dafür bestraft werden." Für solche "großen Leistungen" sei deutlich mehr Anerkennung nötig.
Quelle: dts Nachrichtenagentur