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Erste Bundesländer machen Rückzieher: Corona-Maßnahmen sollen doch weiter gelten

Archivmeldung vom 16.03.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Das soziale, kulturelle und wirtschaftliche Leben (Lockdown) per Befehl zu verbieten, ist für immer mehr Politiker die neue Normalität (Symbolbild)
Das soziale, kulturelle und wirtschaftliche Leben (Lockdown) per Befehl zu verbieten, ist für immer mehr Politiker die neue Normalität (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Es ist der Ausstieg aus dem Ausstieg: Kaum rückt der seit vielen Monaten vollmundig angekündigt „Freedom Day“ näher, der Termin der angeblichen „Aufhebung aller Corona-Beschränkungen“ (FDP-Bundesjustizminister Marco Buschmann) am 20. März, da macht die Politik schon wieder den nächsten Rückzieher. Dies berichtet Daniel Matissek im Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet Matissek: "Erste Bundesländer haben bereits angekündigt, die Maßnahmen über das Datum hinaus beibehalten zu wollen.

Mit Freiheit hat das alles wenig zu tun

Ein echter Befreiungsschlag, so wie ursprünglich in Aussicht gestellt (und in anderen europäischen Ländern längst umgesetzt), hätten die „Lockerungen“ sowieso nicht bedeutet: Weder wäre das Impf- und Testregime aufgehoben worden noch die Maskenpflicht an wirklich allen Orten. 3G, mancherorts sogar 2G plus, gelten weiterhin – und im öffentlichen Personennahverkehr, wie auch in öffentlichen Gebäuden und an publikumsträchtigen „Hotspots“ bleibt die Maske weiter obligat. Ansonsten sollten die Schikanen enden. Doch nicht einmal diese Erleichterungen wollen einige Ministerpräsidenten ihren Bürgern gönnen – obwohl sich sogar die Bundesregierung bereit zeigte, endlich die irrsinnigen Corona-Beschränkungen auslaufen zu lassen.

Das freut Lauterbach: Berlin verlängert Schikanen

Als erstes Bundesland sabotierte Berlin die „Frühlingsgefühle” – mit der Ankündigung der Verlängerung der Maßnahmen: Diesen Samstag will der Berliner Senat die Fortsetzung der Beschränkungen ab Montag beschließen. Sie würden dann übergangsweise zunächst bis Ende März gelten, je nach „Entwicklung“ der Inzidenzen aber auch deutlich länger. Dazu muss zunächst der Bundesrat mit seiner für diesen Freitag geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes die Voraussetzung für weitere Regelungen durch die Länder über den 19. März hinaus schaffen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprang sofort auf den Zug auf – und erklärte, dass eine bis zum 2. April geltende Übergangsregelung eingeführt werden solle, wonach Maßnahmen wie Maskenpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und im öffentlichen Nahverkehr oder Testpflichten in Pflegeheimen auch danach möglich bleiben sollen.

Sollte Berlin über dieses Datum hinaus schärfere Maßnahmen beibehalten wollen, müsste das Parlament die Stadt zum „Corona-Hotspot“ erklären. Da dafür jedoch die  „konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage” gegeben sein müsste, ist dies angesichts der zuletzt gesunkenen Inzidenz vorläufig nicht zu erwarten. Umso rätselhafter bleibt der Grund dafür, warum die Beschränkungen fortgesetzt werden sollen.

Brandenburg behält Daumenschrauben auf Anschlag

Das Beispiel macht erwartungsgemäß prompt Schule: Auch in Brandenburg plant die Landesregierung die Beibehaltung der Corona-Maßnahmen über den 20. März hinaus. Laut Entwurf der Verordnung soll die FFP2-Masken-Pflicht weiterhin in Bussen, Bahnen, Ladengeschäften und Kultureinrichtungen gelten. Auch Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sollen auch künftig nur mit FFP2-Maske und einem aktuellen Negativ-Test betreten werden können.

Die 3G-Regelung soll etwa bei Veranstaltungen, Jahrmärkten, in Gaststätten und Hotels und beim Freizeitsport in geschlossenen Räumen gelten. Zusätzlich zur 3G-Regelung soll eine FFP2-Maske in Theatern, Konzerthäusern und Kinos vorgeschrieben werden. In Clubs und bei Festivals könnte die 2G-Plus-Regel erhalten bleiben. Eine 2G-Regelung könnte, anstelle einer Obergrenze für Besucher, auch für Großveranstaltungen eigeführt werden. 

Nicht einmal in den Schulen soll es keine Abschaffung der unsinnigen Beschränkungen geben: Die an drei Tagen pro Woche geltende Testpflicht könnte ebenso beibehalten werden wie die Maskenpflicht für Kinder. In Kindertagesstätten soll weiterhin zweimal wöchentlich getestet werden.

Immer mehr Länder wollen Maßnahmen behalten

Nun ist eine Kettenreaktion der Länder nur noch eine Frage der Zeit: Kurz darauf schloss sich auch Bayern dem „Team Vorsicht“ an – und kündigte hasenfüßig an, die Maßnahmen trotz einzelner Lockerungen ebenfalls vorerst einmal bis zum 2. April verlängern zu wollen. Auch hier wird das „hohe Infektionsgeschehen“ – ohne Betrachtung der tatsächlichen, praktisch nicht vorhandenen Krankheitslast – als Vorwand genutzt, das Corona-Regime abermals auszudehnen."

Quelle: Wochenblick

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