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Bericht: Stephan E. widerruft Geständnis im Mordfall Lübcke

Archivmeldung vom 02.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Im Mordfall an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der Tatverdächtige Stephan E. offenbar sein Geständnis zurückgezogen. Das berichtet die "Bild" auf ihrer Internetseite unter Berufung auf den Anwalt des Verdächtigen.

Grund sei ein Verteidigerwechsel. "Mein Mandant hat heute sein Geständnis widerrufen. Mehr werde ich dazu im Moment nicht sagen", zitiert die Zeitung den Anwalt. Zuvor hatte die Bundesanwaltschaft einen neuen Haftbefehl gegen den Mann erwirkt. Es bestehe der dringende Tatverdacht des Mordes, teilte die Karlsruher Behörde mit. Der Beschuldigte war demnach am Dienstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt worden. Dieser hatte ihm den Haftbefehl verkündet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Der neue Haftbefehl ersetze den Haftbefehl des Amtsgerichts Kassel, auf dessen Grundlage sich der Beschuldigte bereits seit dem 16. Juni in Untersuchungshaft befand, so die Bundesanwaltschaft weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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