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NRW-Widerstand gegen Pläne zur stärkeren Zusammenarbeit bei Bildung

Archivmeldung vom 16.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Wappen von Nordrhein-Westfalen
Wappen von Nordrhein-Westfalen

Im Streit um die Pläne der Bundesregierung für eine stärkere Zusammenarbeit mit den Ländern in der Bildung zeichnet sich Widerstand aus dem rot-grün regierten Nordrhein-Westfalen ab. Die nordrhein-westfälische Schulministerin und Vize-Ministerpräsidentin Sylvia Löhrmann (Grüne) kritisierte den Gesetzentwurf des Bundes zur Lockerung des sogenannten Kooperationsverbotes in der Bildung als unzureichend.

"Das ist sicher ein Fortschritt für den Bereich der Wissenschaft, aber viel zu kurz gesprungen. Wir brauchen in allen Fragen der Bildungskette eine `Kooperationskultur`. Wir Grünen in den Ländern sind gesprächsbereit, jetzt ist es an der Bundesregierung auf uns zuzukommen", sagte Löhrmann der "Süddeutschen Zeitung".

Löhrmann, die auch Vorsitzende der Kultusministerkonferenz ist, bemängelte insbesondere das "Koppelgeschäft", mit dem der Bund gegenüber den Ländern agiere: "Genau genommen ist es schlichte Erpressung, den Ländern das Geld aus der Bafög-Entlastung nur unter der Bedingung zuzusagen, dass diese einer Grundgesetzänderung zur Lockerung des Kooperationsverbotes zustimmen."

Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch den Entwurf zur Grundgesetzänderung beschlossen. Er sieht vor, künftig eine Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu erleichtern. Der Bund soll Hochschulen und einzelne Institute dauerhaft fördern dürfen - und nicht nur befristet wie bisher.

Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) will im Gegenzug die Finanzierung des Bafög voll durch den Bund übernehmen, wodurch die Länder um etwa 1,2 Milliarden Euro jährlich entlastet würden. Voraussetzung sei jedoch eine Grundgesetzänderung. Für diese ist auch die Zustimmung von Ländern mit grüner Regierungsbeteiligung im Bundesrat erforderlich.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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