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SPD-Politiker pochen auf Reform des kommunalen Wahlrechts

Archivmeldung vom 28.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Torsten Albig (2013)
Torsten Albig (2013)

Foto: Ralf Roletschek
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Trotz des Widerstands von CDU und CSU pochen führende SPD-Politiker auf eine Reform des kommunalen Wahlrechts. Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) kritisierte in der "Welt", dass das bisherige kommunale Wahlrecht "unseren Anspruch an die Demokratie" konterkariere. "Wenn wir über Integration reden, müssen wir es endlich schaffen, dass alle Ausländer auf kommunaler Ebene zur Wahl gehen können", forderte Albig.

Er erinnerte daran, dass er in Kiel Ausländer treffe, die seit 20 und mehr Jahren in der Stadt leben, aber noch nie wählen durften. "Das ist nicht erklärbar", so der SPD-Politiker. "Wir brauchen da einen Befreiungsschlag. Wir wollen allen Mitbürgern, egal wo sie herkommen, endlich sagen können: Ihr seid gleichberechtigte Bürger dieser Stadt - geht wählen, lasst Euch wählen, seid Teil dieser Stadt und dieses Staates." Dann müsse sich dieser Staat aber endlich öffnen, verlangte der Ministerpräsident.

In Deutschland dürfen den EU-Regeln entsprechend nur Bürger der Europäischen Union an Kommunalwahlen teilnehmen - auch wenn sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Auch der Präsident des Deutschen Städtetags, Ulrich Maly (SPD), forderte eine Reform: "Man sollte das kommunale Wahlrecht nicht sofort, sondern nach mindestens fünf Jahren Aufenthalt gewähren", sagte Maly der "Welt". "Denn dann gehört man auch als Ausländer definitiv zur örtlichen Gemeinschaft", begründete Maly seinen Vorschlag.

Der Oberbürgermeister von Nürnberg erklärte, dass der Städtetag in dieser Frage keine einheitliche Position einnehme. Außerdem halte er die Einbürgerung und das Übergeben des deutsches Passes für das größte integrationspolitische Signal. "Zugleich halte ich das Kommunalwahlrecht für alle Ausländer für sinnvoll, damit sie sich daran beteiligen können, wie die örtlichen Angelegenheiten geregelt werden", so Maly.

Die Grünen wollen parlamentarisch die Große Koalition unter Druck setzen. "Falls sich die Koalition nicht auf ein kommunales Ausländerwahlrecht einigt, werden wir noch vor der Sommerpause einen eigenen Gesetzentwurf einbringen", kündigte der Grünen-Innenpolitiker Volker Beck in der "Welt" an. Es gebe im Deutschen Bundestag eine klare Mehrheit für ein Ja zu mehr Integration. "Die Union sollte deshalb ihre Blockadehaltung aufgeben", so Beck. Er forderte, dass die gesamte Bevölkerung die Geschicke der Kommunen in Wahlen und Abstimmungen lenken sollte. Beim Kommunalwahlrecht seien Staatsbürgerschaft und Wahlrecht längst entkoppelt.

Nach Ansicht des Grünen-Politikers hat der EU-Gesetzgeber bereits mit der Regelung, dass EU-Bürger an ihrem Hauptwohnsitz das kommunale Wahlrecht haben, deutlich gemacht, dass Kommunalwahlen und nationale Wahlen für die Menschen und das Recht eine andere Bedeutung haben. "Insofern hat der Bundesinnenminister Unrecht, wenn er beim Kommunalwahlrecht auf das Staatsvolk verweist. Das ist wegen des Wahlrechts für EU-Bürger längst nicht mehr der Fall."

In der CDU stößt das rot-grüne Werben um eine Reform auf schroffe Ablehnung. "Es gibt in der Union keinerlei Bereitschaft, hierfür eine Zwei-Drittel-Mehrheit herbeizuführen - weder im Bundestag, noch im Bundesrat", sagte der stellvertretende CDU-Vorsitzende Thomas Strobl der "Welt". Er kenne niemanden in der Union, der an dem jetzigen Wahlrecht etwas ändern wolle, stellte Strobl klar. "Diese alte Forderung von SPD und Grünen wird auch durch ständiges Wiederholen nicht überzeugender", kritisierte er.

Zudem sei diese Forderung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Schon 1990 habe das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Ausländer durch ein einfaches Gesetz des Bundestages verfassungswidrig wäre. Der CDU-Vize erinnerte daran, dass bereits heute mehr als 300 Millionen EU-Bürger in Deutschland mitwählen könnten, wenn sie ihren Erstwohnsitz in Deutschland hätten. "Das ist doch eine beachtliche Zahl."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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