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Erst zehn Prozent der Rentner zahlen Steuern

Archivmeldung vom 06.10.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.10.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann/dezignus.com / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/dezignus.com / pixelio.de

Nur gut zehn Prozent der rund 20 Millionen Rentner in Deutschland zahlen bisher Steuern. Nach einer Aufstellung des Bundesfinanzministeriums, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstagsausgabe) vorliegt, lag die Zahl der steuerbelasteten Rentner im Jahr 2007 - jüngere Daten aus der Einkommensteuerstatistik liegen dem Ministerium noch nicht vor - bei 2,6 Millionen.

Steuerpflichtige Rentner zahlten demnach 19,3 Milliarden Euro an den Fiskus, gut 6,5 Milliarden Euro mehr als 2004. Der größte Teil davon entfiel auf zusätzliche Einkünfte neben der gesetzlichen Rente. Rentner, die überwiegend von der Rente leben, zahlten 2007 im Durchschnitt nur 180 Euro Einkommensteuer. Wer ausschließlich auf die Rente angewiesen war, entrichtete im Schnitt nur 36 Euro. Seit der Reform der Alterseinkünftebesteuerung 2005 beträgt der Prozentsatz der steuerpflichtigen Anteile der Renten mindestens 50 Prozent. Dies gilt auch für die, die 2005 bereits Rentner waren. Für alle Neurentner erhöhen sich jährlich bis 2040 die Prozentsätze der zu versteuernden Rentenbezüge. Das Bundesfinanzministerium geht deshalb davon aus, dass die Zahl der steuerbelasteten Rentner seit 2007 zugenommen hat. "Mit der steigenden Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen steigt naturgemäß auch der Anteil der nachgelagerten Besteuerung", sagte eine Sprecherin des Ministeriums. "Deutsche Rentner sollten inzwischen durch die Medien, durch die Finanzämter, aber auch durch Arbeit der Steuerberaterkammern Kenntnis über ihre mögliche Steuerpflicht haben", sagte der Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Horst Vinken, der Zeitung. "Steuerhinterziehung dürfte bei normalen Rentnern, die durch die Gesetzesänderung im Jahr 2005 wieder der Einkommensteuerpflicht unterworfen worden sind, eher nicht gegeben sein, schon in Ermangelung eines subjektiven Tatvorsatzes", sagte Vinken.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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