Verfassungsrechtler hält Vergesellschaftung von Großbetrieben nicht mit Grundgesetz vereinbar
Archivmeldung vom 04.05.2019
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Freigeschaltet durch André OttDer Berliner Verfassungsrechtler Helge Sodan hält die Vergesellschaftung von Großbetrieben wie BMW oder Deutsche Wohnen für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
"Unzulässigen Sozialisierungsbestrebungen kann durch die in der rechtswissenschaftlichen Literatur vertretene restriktive Auslegung des Artikel 15 begegnet werden: Diese betrifft die Anforderungen an die Anerkennung als sozialisierungsfähige Güter ebenso wie die konsequente Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit", schreibt der Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der FU Berlin in einem Gastbeitrag für den "Tagesspiegel".
Quelle: Der Tagesspiegel (ots)