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Union und SPD erzielen Einigung im Streit über Mittelstands-Entlastung

Archivmeldung vom 06.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Adidas AG: Fabrikverkauf in Herzogenaurach
Adidas AG: Fabrikverkauf in Herzogenaurach

Foto: FelixReimann
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Union und SPD haben sich am Montag nach jahrelangem Streit auf Steuerentlastungen für den Mittelstand geeinigt: Ab dem 1. Januar 2018 sollen Betriebe Büromaterial wie Telefone, Schreibgeräte oder Kaffeemaschinen nicht mehr nur bis 420, sondern bis zu einem Wert von 800 Euro sofort abschreiben können, berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf ein gemeinsames Papier der Regierungsfraktionen von Union und SPD.

Eine grundsätzliche Einigung auf eine Anhebung der Schwelle hatten Union und SPD schon Mitte Februar erzielt, strittig war aber noch der genaue Betrag. "Eine Anpassung ist dringend erforderlich, um geringwertige Güter der heutigen Zeit wie Smartphones und Tablets, abschreiben zu können", heißt es in dem gemeinsamen Papier. Die Reform war lange Zeit umstritten.

Insbesondere CDU-Finanzpolitiker und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hielten eine Anhebung für wenig wirksam. Letztmals wurde der Schwellenwert zur Sofortabschreibung sogenannter Geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) im Jahr 1964 angehoben. "Es ist höchste Zeit, dass der völlig veraltete GWG-Schwellenwert nach über 50 Jahren wieder an die betrieblichen Realitäten angepasst wird", sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Joachim Pfeiffer.

"Mit dem Abbau bürokratischer Hemmnisse geht eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Mittelstand und Handwerk einher", sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Bernd Westphal. Von der Maßnahme profitieren sollen besonders kleinere Mittelständler und Handwerker. Sie werden von weitreichenden Aufzeichnungspflichten befreit, wenn sie geringwertige Wirtschaftsgüter direkt abschreiben können.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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