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Zeitung: Rente mit 63 könnte zu mehr Frühverrentungen führen als angenommen

Archivmeldung vom 27.06.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.06.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Die Rente mit 63 wird wahrscheinlich zu einer deutlich höheren Zahl von Frühverrentungen führen als von der Bundesregierung angenommen. Die vom Bundestag beschlossene Stichtagsregelung, die ein Ausscheiden aus dem Berufsleben schon mit 61 Jahren unattraktiv machen sollte, kann nach einem Bericht der "Frankfurter Rundschau" leicht umgangen werden. Wenn ältere Betroffene sich arbeitslos melden und für wenige Stunden in der Woche einen versicherungspflichtigen Minijob annehmen, werde diese Zeit voll den Beitragsjahren zugerechnet.

"Die rollierende Stichtagsregelung entpuppt sich als Papiertiger", sagte der rentenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Markus Kurth, der "Frankfurter Rundschau": "Die vermeintliche Trophäe des Wirtschaftsflügels der Union ist faktisch wertlos." Laut FR empfiehlt die Rechtsabteilung des Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in einem Schreiben ausdrücklich dieses Schlupfloch. Es sei eine "Lösungsoption, um notwendige Zeiten zur Erfüllung der Wartezeiten zurückzulegen".

Nach dem Gesetz müssen Versicherte 45 Beitragsjahre nachweisen, um in den Genuss der abschlagfreien Rente mit 63 zu kommen. Dabei zählen grundsätzlich auch Zeiten des Arbeitslosengeld-I-Bezuges mit – allerdings nicht in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn. Diese Einschränkung war auf Druck der Union ins Gesetz gekommen. Sie sollte verhindern, dass ältere Beschäftigte bereits mit 61 Jahren aus dem Job ausscheiden, dann zwei Jahre Arbeitslosengeld beziehen und mit 63 Jahren das abschlagfreie Ruhegeld beziehen. Nun räumt die Bundesregierung in der Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion ein, dass die zweijährige Sperrzeit entfällt, wenn der Arbeitslose nebenher einer geringfügigen rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht.

Nach Auskunft des DGB hat der Minijob keine Auswirkungen auf den Arbeitslosengeldanspruch, wenn der Verdienst netto 165 Euro im Monat nicht übersteigt. "Es dürfte klar sein, dass ältere Arbeitslose, die ansonsten die Anspruchsvoraussetzungen für die abschlagfreie Rente nach 45 Beitragsjahren erfüllen, auf dem rechtlich einwandfreien Schleichweg die Stichtagsregelung umfahren werden", sagte Kurth der "FR". Damit würde die Zahl der Frühverrentungen deutlich steigen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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