SoVD fordert Mindestlohn von 15,12 Euro
Zum Tag der Arbeit am Donnerstag fordert der SoVD eine Stärkung der Beschäftigtenrechte und eine spürbare Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Im Mittelpunkt steht die Forderung nach einer Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns.
"Arbeit muss sich lohnen. Wer täglich alles gibt, darf am Monatsende
nicht um seine Existenz bangen müssen. Deshalb fordern wir: Der
Mindestlohn muss auf 15,12 Euro steigen - und zwar sofort", erklärte die
SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier am Dienstag.
"Alles
andere bedeutet eine bewusste Inkaufnahme von Armut trotz Arbeit. Das
werden wir nicht akzeptieren." Diese Anpassung müsse künftig jährlich
erfolgen, um die Kaufkraft der Beschäftigten zu sichern. Nur ein starker
Mindestlohn könne gegen Erwerbs- und Altersarmut schützen.
Viele
Menschen in Deutschland seien trotz harter Arbeit arm. Engelmeier
sagte, dass es ein Hauptziel einer modernen Arbeitsmarktpolitik sein
müsse, den Niedriglohnsektor zu bekämpfen, Arbeitslosigkeit nachhaltig
abzubauen und qualitativ hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen. "Dazu
gehört, Minijobs konsequent in sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln, die Tarifbindung auszubauen und
die Leiharbeit, Werkverträge sowie Scheinselbstständigkeit deutlich
einzudämmen", so die SoVD-Vorstandsvorsitzende.
Auch bei der
Absicherung von Arbeitslosen fordert der SoVD deutliche Verbesserungen.
"Wer Beiträge zahlt, verdient Respekt und eine starke Absicherung. Statt
ins Bürgergeld gedrängt zu werden, müssen die Menschen über die
Arbeitslosenversicherung abgesichert sein. Wir brauchen eine
Verlängerung der Bezugszeiten des Arbeitslosengeldes I und die
Einführung eines Anschluss-Arbeitslosengeldes. Ideal wäre eine zeitlich
befristete, steuerfinanzierte Leistung, die im Anschluss an den Bezug
des ALG I gewährt wird und mit Wohngeld sowie Kindergeld kombinierbar
ist", so Engelmeier. "Eine umfassende Beratung, Förderung und
Vermittlung aller Arbeits- und Ausbildungssuchenden müsse unabhängig
davon erfolgen, ob sie ALG I oder Bürgergeld beziehen."
Quelle: dts Nachrichtenagentur