Bundesfinanzministerium: Sogar Verfassungsschutz soll Steuersünder jagen
Archivmeldung vom 21.08.2013
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Bundesfinanzministerium hat Gerichte, Behörden und sogar den Verfassungsschutz angewiesen, die Finanzämter über mögliche unbekannte Einkünfte von Bürgern zu informieren. Das berichtet die "Bild-Zeitung" unter Berufung auf ein internes Merkblatt des Ministeriums. Viele Behörden verfügten "häufig über steuererhebliche Informationen, von denen die Finanzbehörden noch keine Kenntnis haben", heißt es laut "Bild-Zeitung" in dem Schreiben, das über das Bundeszentralamt für Steuern an alle Behörden übermittelt wurde. Für eine "vollständige Erfassung aller steuerlich bedeutsamen Tatbestände" sei die Unterstützung der Ämter nötig.
So sollen die Finanzämter z.B. bei Unterhaltsprozessen nach Ehescheidungen informiert werden, wenn dort "Einkünfte und Vermögen offen gelegt" werden, die den Finanzämtern nicht bekannt seien. Auch bei Nachlassstreitigkeiten könnten "bisher unbekannte Vermögenswerte aufgedeckt" werden. In Zivilprozessen könnte ein höherer Kaufpreis als beim Notar bekundet bekannt werden. Auch bei Arbeitsagenturen, Sozialversicherungsträgern, Gewerbeämtern Grundbuchämtern, beim Verfassungsschutz oder Ausländerzentralregister könnten "steuerlich relevante Fallgestaltungen" auftreten, die den Finanzämtern gemeldet werden sollten.
Besondere Aufmerksamkeit solle auch auf Verfahren wegen Bestechlichkeit und Bestechung sowie Wähler- und Abgeordnetenbestechung gelegt werden. Das Ministeriums-Schreiben: "Diesen Taten kommt steuerlich eine besondere Bedeutung zu, da die Täter in diesen Fällen regelmäßig auch über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um die steuerlichen Schulden zu tilgen."
Quelle: dts Nachrichtenagentur