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Ärger um Personalkonzept im Bundeswirtschaftsministerium

Freigeschaltet am 08.04.2025 um 12:29 durch Sanjo Babić
Bild: Gerd Altmann/AllSilhouettes.com / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/AllSilhouettes.com / pixelio.de

Im Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne) gilt seit kurzem ein neues Personalkonzept, das intern für Unruhe sorgt. Das berichtet das "Handelsblatt" (Mittwochausgabe). Habecks Staatssekretärin Anja Hajduk als Amtsleiterin und der Personalrat haben es demnach am 21. Februar unterzeichnet. Zahlreiche Ministerialbeamte hätten deutliche Kritik an dem Konzept geäußert, schreibt die Zeitung. "Ich bin entsetzt", sagte einer von ihnen.

Auslöser ist der Passus "7.1." im Personalkonzept. Der besagt, dass bei der Besetzung von Unterabteilungs- und Referatsleitungen nun immer zuerst ein Interessenbekundungsverfahren vorgeschaltet wird. Nur Führungskräfte können nach dem neuen Verfahren ihr Interesse an einer freigewordenen Führungsposition bekunden, einfache Referenten hingegen nicht. Sie haben erst eine Chance, sollte sich keine Führungskraft melden. Die Kritiker argumentieren, dass einfache Referenten "zu 90 Prozent" nun keine Chance mehr hätten, aufzusteigen. Nahezu alle Abteilungsleiter sollen sich gegen den strittigen Passus des Konzepts ausgesprochen haben, heißt es.

Es kursiert laut "Handelsblatt" noch ein anderer Vorwurf: Habeck habe das Konzept angeblich durchdrücken lassen, um seine eigenen Leute abzusichern. Ein Teil dieser Leute wird nach seinem Abgang aus der Hausleitung in die Fachabteilung wechseln. Diesen Weg vereinfache das neue Konzept nun, sagen manche - dieser Vorwurf allerdings ist umstritten und wird von der Mehrheit im Ministerium nicht geteilt.

Ein Ministeriumssprecher sowie der Personalrat widersprechen auf Anfrage der Zeitung dieser Interpretation. Generell weisen sie die Kritik am neuen Personalkonzept zurück. Der Sprecher bezeichnet den Passus "7.1." als gängige Praxis, Führungskräfte hätten sich auch zuvor schon immer bewerben können. Und weiterhin gelte: "Eine Auswahl erfolgt - in jedem Verfahren - nach dem bestehenden Grundsatz der Bestenauslese." Auch der Personalrat verweist darauf, dass das Auswahlverfahren "lediglich formal in zwei Stufen geteilt" worden sei.

Quelle: dts Nachrichtenagentur



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