Rechnungshof: Empfänger von Agrarsubventionen versteuern Gelder nicht ordentlich
Archivmeldung vom 26.02.2019
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Freigeschaltet durch André OttDer Bundesrechnungshof kritisiert, dass für Agrarsubventionen vielfach nicht ordnungsgemäß Steuern bezahlt werden. Die Grünen forderten Konsequenzen, berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung". Fraktionsvize Oliver Krischer erklärte, im Zweifelsfall müssten die Zuwendungen ausgesetzt werden. Das Bundesfinanzministerium verwies darauf, dass man das Problem mit den Landesbehörden erörtere.
In seinem Jahresbericht 2018 hatte der Bundesrechnungshof moniert, dass zehn Prozent der Empfänger von Agrarsubventionen den Finanzbehörden überhaupt nicht bekannt seien. Darüber hinaus würden nach Erhebungen der Landesrechnungshöfe weitere bis zu zehn Prozent die Subventionszahlungen in den Steuererklärungen verschweigen. Nach Feststellung der Rechnungshofprüfer liegt das Problem in einem unzureichenden Informationsaustausch von Landwirtschafts- und Finanzbehörden begründet. Dieser müsse automatisiert werden. Eine "ordnungsgemäße steuerliche Erfassung von Agrarsubventionen" sei deswegen derzeit nicht gewährleistet.
Grünen-Politiker Krischer forderte in der "NOZ": "Jetzt muss umgehend geprüft werden, ob das ausländische Boden-Spekulanten sind, die ihre erhaltenen Agrarsubventionen nicht versteuern." Er gehe davon aus, dass die Finanzämter nach dem Hinweis des Bundesrechnungshofes nun überprüfen, wo unbekannte oder säumige Subventionsempfänger sitzen. Falls das nicht möglich sei, "muss die Überweisung der Agrarsubventionen umgehend eingestellt werden", so Krischer. Das Bundesfinanzministerium machte auf Anfrage der Zeitung keine Angaben dazu, ab wann mit einer Lösung des Problems zu rechnen sei.
Der Bauernverband konnte die Kritik des Bundesrechnungshofes nicht nachvollziehen. Vize-Generalsekretär Udo Hemmerling sagte der "NOZ": "Für landwirtschaftliche Betriebe bestehen nach unserer Einschätzung grundsätzlich keine Schlupflöcher." Diesen Betrieben sei auch vollkommen klar, "dass EU-Agrarzahlungen steuerlich als Einnahmen gelten". Wie das bei anderen Subventionsempfängern wie beispielsweise Hobby-Pferdehaltern oder Naturschutzverbänden aussieht, entziehe sich aber der Kenntnis des Verbandes, so Hemmerling. Das Bundesfinanzministerium sieht indes auf Anfrage der "NOZ" keinen Anlass, die Feststellungen des Rechnungshofes in Frage zu stellen.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)