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Schwarz-Gelb will Unterlagengesetz gegen Widerstand des Bundeskanzleramtes verabschieden

Archivmeldung vom 22.09.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann/clker.com  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/clker.com / pixelio.de

Die schwarz-gelbe Koalitions-Mehrheit im Bundestag will das umstrittene Stasi-Unterlagen-Gesetz gegen den erklärten Widerstand des Bundeskanzleramtes in der kommenden Woche verabschieden. Das teilten der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Kretschmer, und der Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für den Aufbau Ost, Patrick Kurth, der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Online-Ausgabe) mit.

Beide Koalitionsfraktionen hätten in dieser Woche grünes Licht gegeben, sagten sie. Kurth fügte hinzu: "Das wird so beschlossen." Am Mittwoch, so Kurth, hätten überdies sowohl der Bundestags-Innenausschuss als auch der Ausschuss für Kultur und Medien mit den Stimmen von Union und FDP gegen SPD und Linkspartei bei Enthaltung der Grünen Ja gesagt. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass die 45 in der Stasi-Unterlagen-Behörde beschäftigten ehemaligen Stasi-Mitarbeiter in andere Bundesbehörden versetzt werden. Dagegen hatte Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitag nicht zuletzt verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Nach Informationen der "Mitteldeutschen Zeitung" gehen diese Bedenken auf Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU) zurück. Der für die Stasi-Unterlagen-Behörde verantwortliche Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) unterstütze das Vorhaben hingegen ausdrücklich. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Christoph Bergner (CDU), erklärte den Gesetzesentwurf in der Innenausschuss-Sitzung am Mittwoch für verfassungsrechtlich unbedenklich. Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz hatte am Samstag mit einer Klage vorm Bundesverfassungsgericht gedroht.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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