Reiche: Koalitionsvertrag macht Reststromübertragung bei Kernkraftwerken möglich
Archivmeldung vom 16.01.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAnlässlich der aktuellen Debatte zur Übertragung von Reststrommengen bei Kernkraftwerken erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche MdB:
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD macht eine Übertragung
der Reststrommengen von jüngeren auf ältere Kernkraftwerke möglich.
Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass so lange die
unterschiedlichen Auffassungen zwischen CDU, CSU und SPD hinsichtlich
der Nutzung von Kernenergie zur Stromerzeugung nicht in Einklang
gebracht werden können, das derzeitige Atomgesetz gilt.
Dieses erlaubt auch eine Übertragung von Reststrommengen von jüngeren
auf ältere Kernkraftwerke. CDU, CSU und SPD stimmen im
Koalitionsvertrag darin überein, dass der sichere Betrieb von
Kernkraftwerken höchste Priorität hat. Wenn also Kernkraftwerke
älteren Baujahrs diesem Anspruch genügen, gibt es keinen Grund, warum
einer Übertragung der Reststrommenge nicht zugestimmt werden sollte.
Im Gegenteil, dies würde dem geltenden Recht und dem
Koalitionsvertrag entsprechen.
Auch wenn die Übertragung von Reststrommengen von jüngeren auf
ältere Kernkraftwerke möglich ist, bietet dies nur für wenige Jahre
Planungssicherheit. Ein langfristig tragfähiges Energiekonzept kann
auf dieser Basis jedoch nicht entwickelt werden. Vielmehr muss die
Frage der Nutzung der Kernenergie zügig geklärt werden, damit
Klarheit über deren langfristige Rolle im Energiemix herrscht und
auch in Zukunft wichtige Investitionen in mehr Sicherheit getätigt
werden können. Auch die sichere Endlagerung von radioaktiven Abfällen
muss in diesem Zusammenhang zügig und ergebnisorientiert angegangen
werden.
Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU - Bundestagsfraktion