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Bundestag beschließt Hartz-IV-Reform

Archivmeldung vom 03.12.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.12.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Der Bundesadler
Der Bundesadler

Der Bundestag hat am Freitag mit der Mehrheit der schwarz-gelben Regierungskoalition die Neuregelung der Hartz-IV-Sätze beschlossen. Das Bundesverfassungsgericht hatte verlangt, dass die Leistungen bis Ende 2010 neu berechnet werden müssen. Zudem sollten Bildungsausgaben für Kinder stärker berücksichtigt werden.

Nach den Plänen der Union und der FDP soll der Hartz-IV-Regelsatz für alleinstehende Erwachsene zum 1. Januar von 359 auf 364 Euro steigen. Zudem sollen die Hinzuverdienstmöglichkeiten verbessert werden. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) plant zudem ein Bildungspaket für Kinder von Hartz-IV-Empfängern und Geringverdienern, das Leistungen für den Schulbedarf sowie finanzielle Unterstützung für die Mitgliedschaft in Vereinen umfasst. Die Opposition hat bereits angekündigt, im Bundesrat Änderungen durchsetzen zu wollen. Schwarz-Gelb hat in der Länderkammer keine Mehrheit. So macht die SPD ihre Zustimmung zum Hartz-IV-Reformpaket von einem Einstieg in einen gesetzlichen Mindestlohn abhängig. Der Bundesrat wird am 17. Dezember über die Hartz-IV-Reform entscheiden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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