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Städtebund-Chef erwartet etliche Probleme bei Betreuungsgeld-Einführung

Archivmeldung vom 26.07.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.07.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Dr. Gerd Landsberg Bild: Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V.
Dr. Gerd Landsberg Bild: Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, rechnet mit Umsetzungsschwierigkeiten bei der Einführung des Betreuungsgelds am 1. August. "Ein reibungsloser Ablauf kann nicht flächendeckend garantiert werden", sagte Landsberg "Handelsblatt-Online".

Grund dafür sei, dass Bund und Länder sich erst vor 14 Tagen auf gemeinsame Richtlinien der Umsetzung verständigt hätten. Startschwierigkeiten und "eine Reihe von offenen Umsetzungsfragen" in den ersten Monaten könnten daher nicht ausgeschlossen werden. Ab dem 1. August 2013 erhalten Eltern, deren Kind nach dem 1. August 2012 geboren wurde und die für ihr Kind keine öffentlich geförderte Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen, das Betreuungsgeld.

Beantragt wird die neue familienpolitische Leistung bei den durch die Bundesländer bestimmten Betreuungsgeldstellen. Diese werden in den meisten Fällen bei den Jugendämtern angesiedelt sein. Landsberg appellierte an die Länder, den Kommunen die mit der Umsetzung des Gesetzes entstehenden "erheblichen Verwaltungskosten vollständig zu ersetzen".

Für eine ordnungsgemäße Beratung und Antragsbearbeitung müsse im Durchschnitt mindestens 60 Minuten für einen Fall aufgewendet werden. Landsberg gab überdies zu bedenken, dass die Jugendämter "nicht ohne weiteres" bestätigen könnten, ob sich ein Kind in öffentlich geförderter Betreuung befinde, da eine Überprüfung der Angaben der Eltern nicht möglich sei.

Ein zentrales Register werde hierüber nicht geführt. Man müsse daher auf die Selbstauskunft der Eltern vertrauen. Es dürfe zudem auch nicht vergessen werden, dass Eltern für ihre Kinder vielfach Betreuungsangebote in Tageseinrichtungen oder Tagespflege außerhalb ihres Wohnsitzes, etwa in der Kommune ihres Arbeitsortes oder sogar in einem anderen Bundesland, in Anspruch nehmen können.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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