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Erhöhte Sicherheitsmaßnahmen bei Merkels Regierungserklärung

Archivmeldung vom 25.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Private Security (Symbolbild)
Private Security (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Für die Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Angela Merke (CDU) am Donnerstag gelten erneut erhöhte Sicherheitsanforderungen.

Grund ist die Störaktion von Gästen der AfD-Bundestagsfraktion im Zusammenhang mit der Abstimmung über das Infektionsschutzgesetz am Mittwoch vergangener Woche, berichtet das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" unter Berufung auf eine E-Mail an die 709 Bundestagsabgeordneten, derzufolge Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) die Sechs-Personen-Regelung abermals außer Kraft gesetzt hat. Normalerweise können Mitglieder des Bundestages bis zu sechs Personen als Gäste ins Haus bringen, ohne dass diese zuvor bei der Einlasskontrolle namentlich angemeldet wurden und dort eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durch Abfrage in der polizeilichen Datenbank Inpol erfolgt ist. Die Personalien sind der Bundestagsverwaltung in diesen Fällen nicht bekannt.

So wie bereits am vorigen Mittwoch, als es im Vorfeld Warnungen vor Störungen gab, müssen sich alle Gäste im Geschäftszimmer der Einlasskontrolle nun erneut mit einem entsprechenden Formular registrieren. Bei unangemeldeten Gästen wird eine Prüfung durch die Bundestagspolizei veranlasst. Ferner wird in der E-Mail darauf hingewiesen, dass sich Gäste nicht unbegleitet im Haus aufhalten dürfen und einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Das Außer-Kraft-Setzen der Sechs-Personen-Regelung sei eine "reine Vorsichtsmaßnahme, um zu wissen, wer im Haus ist", heißt es laut RND in der Bundestagsverwaltung.

Zudem werden im Reichstagsgebäude wieder mehr Polizisten unterwegs sein als üblich. Allerdings werden die Störungen der vergangenen Woche aller Voraussicht nach keine strafrechtlichen Konsequenzen haben. So schätzen es gleichermaßen Bundestagspräsidium und Bundestagsverwaltung ein, berichten die Zeitungen. Stattdessen sei eher mit Änderungen der Haus- und Geschäftsordnung zu rechnen. Bisher habe kein Betroffener Anzeige erstattet, heißt es. Und eine Prüfung durch Hausjuristen habe ergeben, dass vergleichbare Fälle stets nur ein Bußgeld nach sich gezogen hätten. Über das weitere Vorgehen entscheidet jedoch nicht das Bundestagspräsidium, sondern der Ältestenrat, der am Donnerstag um 13 Uhr zusammen tritt. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) hatte nach den Störungen Konsequenzen gefordert.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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