Zeitung: Mutterschutz zählt nicht für Rente mit 63
Archivmeldung vom 10.11.2014
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAnders als Phasen des Arbeitslosen- oder Krankengeldbezuges wird die sechswöchige Mutterschutzzeit vor der Geburt eines Kindes bei der Rente mit 63 nicht berücksichtigt: Dies hat die Bundesregierung in der Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion festgestellt. Mit der abschlagfreien Rente ab 63 solle jahrzehntelange Beschäftigung belohnt werden, heißt es in dem Schreiben des Sozialministeriums, aus dem der "Kölner Stadt-Anzeiger" zitiert.
"Der Regelungsintention widerspräche es, beitragsfreie Zeiten auf die 45-jährige Wartezeit anzurechnen." Der Linken-Rentenexperte Matthias W. Birkwald sprach von einem "Skandal". Während Erwerbsunterbrechungen von Männern anerkannt würden, gelte dies für Frauen nicht. Dem "Kölner Stadt-Anzeiger" zufolge gibt es auch bei anderen Fraktionen im Bundestag verfassungsrechtliche Bedenken wegen eines möglichen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz. Birkwald forderte die Regierung auf, "schleunigst die Anerkennung des Mutterschutzes bei der abschlagfreien Rente mit 45 Beitragsjahren zu regeln".
Die Rente mit 63 war im Juli in Kraft getreten. Die Bundesregierung rechnet damit, dass sie im ersten Jahr von rund 200.000 Personen in Anspruch genommen wird. Nur ein Viertel von ihnen sind Frauen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur