Generalstaatsanwaltschaft sieht keinen Verdacht gegen Scholz im Cum-Ex-Fall der Hamburger Warburg Bank
Archivmeldung vom 16.08.2022
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Generalstaatsanwaltschaft Hamburg sieht bisher keine Hinweise auf einen Verdacht zur Beihilfe auf Steuerhinterziehung durch den heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und andere Politiker im Zusammenhang mit dem Steuerskandal um die Warburg Bank.
Die Generalstaatsanwaltschaft habe deshalb die Beschwerde eines Anwalts abgelehnt, sagte Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens dem Tagesspiegel. Zuvor hatte die Hamburger Staatsanwaltschaft auf die Einleitung eines Strafverfahrens verzichtet, dagegen war die Beschwerde eingelegt worden.
Quelle: Der Tagesspiegel (ots)