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Ex-Verfassungsrichter kritisiert Personalausweis-Entzug

Archivmeldung vom 16.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Hans-Jürgen Papier (2014)
Hans-Jürgen Papier (2014)

Foto: Tobias Klenze
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat das Vorhaben der Großen Koalition kritisiert, gefährlichen Islamisten notfalls den Personalausweis zu entziehen. "Die Ausreisefreiheit ist ein ganz zentrales Menschenrecht. Ich darf daran erinnern, dass Diktaturen gerade die Ausreisefreiheit mit allen, auch militärischen Mitteln zu unterbinden versuchen", sagte Papier der "Welt". "Man muss vermeiden, dass jemand aus vagen Verdachtsgründen daran gehindert wird, das Land zu verlassen. Das wäre weder mit dem Grundgesetz noch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar."

Er frage sich auch, wie effektiv diese Maßnahme tatsächlich sein werde, fügte der ehemals höchste Richter des Landes hinzu. "Unter dem Strich würde ich sagen: Das ist ein eher schwaches Instrument."

Im Streit um die Vorratsdatenspeicherung forderte Papier die Politik auf, sich an die Vorgaben aus Karlsruhe zu halten. "Das Bundesverfassungsgericht hat präzise beschrieben, was geht und was nicht geht. Der Gesetzgeber braucht sich nur an dieser Entscheidung zu orientieren", sagte er. "Die anlasslose, verdachtsunabhängige Speicherung aller Telekommunikationsdaten der gesamten Bevölkerung ist ein sehr schwerwiegender Grundrechtseingriff, der nur unter engen Voraussetzungen mit sehr strikten Einschränkungen vertretbar ist." So müsse die Speicherung auf höchstens sechs Monate beschränkt sein. Der Gesetzgeber müsse ferner ein hinreichendes Maß an Datensicherheit gewährleisten. Darüber hinaus müssten konkrete Verdachtsgründe bestehen, dass eine bestimmte Person sich einer schweren Straftat schuldig gemacht habe, und ein Richter müsse den Zugriff auf die Daten anordnen.

"Zur Gefahrenabwehr können die gespeicherten Verbindungsdaten nur verwendet werden, wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt, dass Leben oder Gesundheit von Bürgern oder der Bestand des Staates gefährdet sind", machte Papier deutlich.

Eindringlich warnte Papier davor, die Bundeswehr im Inland einzusetzen. "Den Einsatz der Bundeswehr zum Zweck der Terrorismusabwehr halte ich weder für rechtlich zulässig noch für erwägenswert", sagte er. "Auch Anschläge wie in Paris sind im Grundsatz mit polizeilichen Mitteln bekämpfbar." Der Terrorismus wolle die betroffenen Staaten dazu zwingen, mit militärischen Mitteln zu antworten. Papier wörtlich: "Er will sie in einen Krieg zwingen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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