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Bundestag beschließt Novellierung des Sanierungsrechts

Archivmeldung vom 17.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesversammlung: Plenarsaal im Reichstagsgebäude
Bundesversammlung: Plenarsaal im Reichstagsgebäude

Foto: Times
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundestag hat eine Novellierung des deutschen Sanierungs- und Insolvenzrechts beschlossen. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde am Donnerstagnachmittag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen auf den Weg gebracht.

Die FDP und die Grünen stimmten dagegen, die anderen Fraktionen enthielten sich. Mit dem Gesetzespaket soll unter anderem ein Rechtsrahmen geschaffen werden, der es Unternehmen ermöglicht, sich auf der Grundlage eines von den Gläubigern mehrheitlich angenommenen Restrukturierungsplans zu sanieren. Die Sanierung würde also außerhalb eines Insolvenzverfahrens stattfinden. Voraussetzung für die betroffenen Unternehmen ist, dass sie sich in einem "Stadium der drohenden und noch nicht eingetretenen Zahlungsunfähigkeit" befinden. Zudem sind befristete Sonderregelungen für die Zeit der Corona-Pandemie geplant. Die Insolvenzverfahren sollen zunehmend digitalisiert werden. Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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