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Verbraucherschützer für Entschädigung bei Nachteilen für Ungeimpfte

Archivmeldung vom 04.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Klaus Müller (2018) "Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen"
Klaus Müller (2018) "Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen"

Bild: Screenshot MoMo Sendung ARD / Eigenes Werk

Der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller, hat Entschädigungen für Verbraucher gefordert, wenn ihnen aufgrund einer fehlenden Corona-Impfung künftig der Zugang zu einer Kulturveranstaltung verweigert werden sollte.

"Sollten Verbrauchern durch eine solche Ungleichbehandlung finanzielle Nachteile entstehen, muss hier - analog der Corona-Hilfen für Anbieter - über einen finanziellen Ausgleich gesprochen werden", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Es dürfe nicht passieren, "dass Verbraucher für eine Leistung bezahlen müssen, die sie nicht annehmen dürfen", so Müller.

Es sei nachvollziehbar, dass Unternehmen ihren Betrieb wieder hochfahren wollen. "Aber Schnellschüsse sind gerade nicht angebracht. Noch ist unklar, ob auch Geimpfte andere Personen anstecken können und wie sich die Situation durch Corona-Mutationen entwickeln wird. Solange darf es keine unterschiedliche Behandlung von Geimpften und Nicht-Geimpften geben." Eventim-Chef Klaus-Peter Schulenberg hatte zuvor der "Wirtschaftswoche" gesagt: "Wenn es genug Impfstoff gibt und jeder sich impfen lassen kann, dann sollten privatwirtschaftliche Veranstalter auch die Möglichkeit haben, eine Impfung zur Zugangsvoraussetzung für Veranstaltungen zu machen."

Das Unternehmen habe bereits seine Systeme so eingerichtet, dass diese auch Impfausweise lesen könnten. Später teilte das Unternehmen aber mit, die Teilnahme an Veranstaltungen nicht an eine Impfung gegen das Coronavirus binden zu wollen. Entsprechende Interpretationen des Gesagten seien falsch. Die rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Katja Keul, sagte dem RND: "Im Moment kann man Einschränkungen noch rechtfertigen. Doch man wird schwerlich Einschränkungen für Menschen, von denen keine Gefahr mehr ausgeht, aufrechterhalten und Geimpfte und Nicht-Geimpfte gleichermaßen unter Beschränkungen stellen können. Entscheidend ist das Vorliegen einer Gefährdung."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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