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Buschmann verteidigt Quick-Freeze-Verfahren

Archivmeldung vom 24.04.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.04.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Totalüberwachung (Symbolbild)
Totalüberwachung (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat das geplante Quick-Freeze-Verfahren in der Strafverfolgung verteidigt und die von der Union geforderte Vorratsdatenspeicherung kritisiert.

"Das ist eine Debatte, die wir seit 20 Jahren führen, die nur zu Umsetzungsvorschlägen geführt hat, die alle, wenn sie im Bundesgesetzblatt gelandet sind, vor Gerichten gescheitert sind", sagte er am Mittwoch im Bundestag bei der Befragung der Bundesregierung. 

Er bemühe sich dagegen um eine Regelung, "die vor Gericht auch mal Bestand hat", die Rechtssicherheit für die Bürger und die Strafverfolgungsbehörden schaffe, so der Minister. Quick Freeze sei kein "Kühlschrank, der immer leer ist". Das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren sieht vor, dass Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden, bei Verdacht Daten zu einzelnen Nutzern für einen bestimmten Zeitraum zu speichern - sozusagen "einzufrieren".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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