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Jörg Meuthen zum Strafurteil gegen den Attentäter von Halle

Archivmeldung vom 21.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Prof. Dr. Jörg Meuthen (2020)
Prof. Dr. Jörg Meuthen (2020)

Bild: AfD Deutschland

Anlässlich des Urteils, das das Oberlandesgericht Naumburg heute gegen den Attentäter von Halle verkündet hat, erklärt Bundessprecher Jörg Meuthen: „Heute ist ein 28jähriger Mann zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden, weil er am 9. Oktober 2019 in Halle im Rahmen eines rechtsextremistischen Terroranschlags zwei Menschen erschossen, mehrere verletzt und außerdem versucht hat, 51 Besucher eines jüdischen Gottesdienstes mittels Brand- und Sprengsätzen zu töten."

Meuthen weiter: "Dieses Urteil zeigt, dass der Rechtsstaat willens und in der Lage ist, solch menschenverachtende Verbrechen konsequent und rechtssicher abzuurteilen. Bei all dem Leid, das dieser grauenhafte Anschlag bei den Opfern, ihren Angehörigen und ihren Freunden verursacht hat, bleibt dies eine gute Nachricht.“

Quelle: AfD Deutschland

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