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Bundestag stimmt "Stärkung der Vor-Ort-Apotheken" zu

Archivmeldung vom 30.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Matthias Balzer / pixelio.de
Bild: Matthias Balzer / pixelio.de

Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken" zugestimmt. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Großen Koalition gegen die Stimmen der Opposition angenommen.

Mit dem Gesetz soll in Zukunft für gesetzlich Versicherte bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln überall der gleiche Preis gelten – egal ob bei einer Versandapotheke oder bei einer Apotheke um die Ecke. Durch eine zusätzliche "Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung" sollen Apotheker außerdem zukünftig mehr Geld für Notdienste und für neue Dienstleistungen erhalten.

Beispiele sind die intensive pharmazeutische Betreuung bei einer Krebstherapie oder die Arzneimittelversorgung von pflegebedürftigen Patienten. Außerdem sollen Apotheken nach dem Willen der Bundesregierung in Zukunft mehr Kompetenzen bekommen: Mit einer weiteren Verordnung ist geplant, den Botendienst der Präsenzapotheke zu stärken. Der Botendienst soll nicht mehr nur auf den Einzelfall begrenzt, sondern grundsätzlich auf Kundenwunsch zulässig sein.

Darüber hinaus können Apotheken in Zukunft im Rahmen von regionalen Modellvorhaben Erwachsene gegen Grippe impfen. Damit sollen sich mehr Menschen gegen eine Grippe impfen lassen. Die Apotheker werden hierfür vorher von Ärzten geschult. Ärzte können zum Beispiel schwer chronisch kranken Patienten, die immer die gleiche Medikation benötigen, ein speziell gekennzeichnetes Rezept ausstellen. Auf dieses Rezept können Apotheker dann bis zu drei weitere Male das Arzneimittel abgeben. Das soll Versicherte und Arztpraxen entlasten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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