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Schwesig und Altmaier sollen Entgeltgleichheitsgesetz verhandeln

Archivmeldung vom 12.05.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.05.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

In den Streit über das von Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgelegte Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen kommt Bewegung. Eine Verhandlungsgruppe um Schwesig und Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) soll jetzt über das weitere Verfahren beraten. Das vereinbarten die Koalitionsspitzen nach Informationen der "Welt" am Dienstagabend im Koalitionsausschuss.

"Wir müssen mit diesem Gesetz vorankommen. Das ist wichtig für die Frauen. Denn gleiche Bezahlung von Frauen und Männern ist eine Frage der Gerechtigkeit", sagte Frauenministerin Schwesig der "Welt". "Die Lohnlücke von 21 Prozent können wir nicht akzeptieren. Es ist gut, dass wir jetzt bei diesem Gesetz einen Schritt weiter sind."

Die SPD hatte zuvor beklagt, dass die Union den Gesetzentwurf Schwesigs seit Dezember im Kanzleramt blockiere. "Herr Altmaier hat offenbar gedacht, die Babypause von Frau Schwesig wäre eine gute Gelegenheit, den Gesetzentwurf einfach liegen zu lassen. Es ist aber im Koalitionsvertrag ganz klar vereinbart, dass er kommen muss. Und wir halten den Druck auch aufrecht", sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Carola Reimann der "Welt". "Es ist eine zentrale Frage der Gerechtigkeit, dieses letzte große Tabu der Gehaltsstrukturen zu brechen." "Diese Geheimniskrämerei geht voll auf Kosten der Frauen."

Der Gesetzentwurf verpflichtet Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern dazu, ihre Gehaltsstrukturen offenzulegen und Bericht darüber erstatten, ob sie geschlechtergerecht bezahlen. Darüber hinaus sollen Frauen einen individuellen Auskunftsanspruch bekommen, wie viel eine vergleichbare Gruppe von männlichen Kollegen verdient. Dies soll auch in kleineren Unternehmen gelten.

Die Union will den Auskunftsanspruch nur für große Betriebe festschreiben. "Auch wir wollen, dass unsere Töchter genauso viel verdienen wie unsere Söhne. Was aber nicht geht, ist einen Gesetzentwurf vorzulegen, der weit über das hinausgeht, was im Koalitionsvertrag nach langen Verhandlungen vereinbart wurde", sagte der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marcus Weinberg (CDU), der "Welt". Der Vorwurf, die Union blockiere das Gesetz, sei deshalb "ebenso unfair wie unzutreffend": "Ich hoffe sehr, dass wir nun bald zu einer Einigung kommen, die dem Ziel der Entgeltgleichheit dient, aber die mittelständische Wirtschaft nicht übermäßig mit Bürokratie belastet."

Auch der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie-und Handelstages, Achim Dercks, forderte weitere Verhandlungen. Der Entwurf müsse "zumindest nachgebessert werden", sagte er der "Welt". "Wir gehen davon aus, dass sowohl die Berichtspflicht als auch der individuelle Auskunftsanspruch wie im Koalitionsvertrag vereinbart nur für Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten gilt."

Die Gewerkschaften haben hingegen die Hoffnung, dass der Entwurf möglichst unverändert bleibt. "Vor dem Hintergrund der restriktiven Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag hat die Ministerin einen Entwurf geliefert, der wirksam sein kann. Wir hoffen sehr, dass der Entwurf nicht im Verlauf des parlamentarischen Verfahrens verwässert wird", sagte Elke Hannack, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), der "Welt". Trotz des geplanten Auskunftsanspruches müssten betroffene Frauen zwar erst einmal klagen, um zu ihrem Recht zu kommen. "Dennoch hoffen wir, dass mit dieser Transparenzoffensive endlich das Tabu gebrochen wird, über das Gehalt nicht zu reden."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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