Länder sind gegen Antidiskriminierungsgesetz am Ball
Archivmeldung vom 14.06.2006
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Freigeschaltet durch Jens BrehlZur bevorstehenden Beratung des Antidiskriminierungsgesetzes im Bundesrat erklärt der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven:
"Zur Schadensbegrenzung beim Antidiskriminierungsgesetz sind jetzt
die Länder am Ball. Sie sollten ihre Macht im Bundesrat nutzen, um
notfalls über den Vermittlungsausschuss Korrekturen am vorliegenden
Gesetzentwurf zu erreichen.
Die Bundesregierung ist mit ihrem Entwurf ohne Not weit über die
Vorgaben der EU hinausgegangen. Das Ergebnis ist ein bürokratisches
Regelwerk, das den Unternehmen zusätzliche Kosten aufbürdet und eine
Klageflut auslösen dürfte.
Aus diesem Grund ist ein eigenes Klagerecht für Betriebsräte und
Gewerkschaften bei vorgeblichen Diskriminierungen im Betrieb
abzulehnen. Ebenso dürfen Antidiskriminierungsverbände keine
Prozessvertretungsbefugnis erhalten. Der Gesetzgeber müsste
eigentlich aus den Erfahrungen mit so genannten Abmahnvereinen
gelernt haben.
Es scheint zudem fraglich, ob es der geplanten Antidiskriminierungsstelle nebst Beirat beim Bundesjustizministerium wirklich bedarf. Beim Antidiskriminierungsgesetz kann die Große Koalition ihren Willen zum Abbau bürokratischer Hemmnisse unter Beweis stellen."
Quelle: Pressemitteilung Bundesverband mittelständische Wirtschaft