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Länder sind gegen Antidiskriminierungsgesetz am Ball

Archivmeldung vom 14.06.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.06.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Zur bevorstehenden Beratung des Antidiskriminierungsgesetzes im Bundesrat erklärt der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven:

"Zur Schadensbegrenzung beim Antidiskriminierungsgesetz sind jetzt die Länder am Ball. Sie sollten ihre Macht im Bundesrat nutzen, um notfalls über den Vermittlungsausschuss Korrekturen am vorliegenden Gesetzentwurf zu erreichen.

Die Bundesregierung ist mit ihrem Entwurf ohne Not weit über die Vorgaben der EU hinausgegangen. Das Ergebnis ist ein bürokratisches Regelwerk, das den Unternehmen zusätzliche Kosten aufbürdet und eine Klageflut auslösen dürfte.

Aus diesem Grund ist ein eigenes Klagerecht für Betriebsräte und Gewerkschaften bei vorgeblichen Diskriminierungen im Betrieb abzulehnen. Ebenso dürfen Antidiskriminierungsverbände keine Prozessvertretungsbefugnis erhalten. Der Gesetzgeber müsste eigentlich aus den Erfahrungen mit so genannten Abmahnvereinen gelernt haben.

Es scheint zudem fraglich, ob es der geplanten Antidiskriminierungsstelle nebst Beirat beim Bundesjustizministerium wirklich bedarf. Beim Antidiskriminierungsgesetz kann die Große Koalition ihren Willen zum Abbau bürokratischer Hemmnisse unter Beweis stellen."

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband mittelständische Wirtschaft

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